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Fragen und Antworten zu Xetra-Gold®

Wie kann ich Xetra-Gold ordern?

Xetra-Gold mit der Wertpapierkennnummer (WKN) A0S9GB und der ISIN DE000A0S9GB0 kann über jedes Wertpapier-Ordersystem, das Anschluss an das elektronische Handelssystem Xetra gewährt, gekauft werden. Zusätzlich wird Xetra-Gold am Frankfurter Parkett und an verschiedenen Regionalbörsen gehandelt. Xetra-Gold wird in Deutschland und der Schweiz öffentlich angeboten.

Ist Xetra-Gold voll durch Gold gedeckt?

Xetra-Gold ist jederzeit zu 100 Prozent durch Gold gedeckt. Der größte Teil (95 Prozent) des Goldes wird in physischer Form in den Tresoren der Clearstream – dem deutschen Zentralverwahrer für Wertpapiere – eingelagert. Der restliche Teil des Goldes wird als Lieferansprüche auf Gold gegen die Umicore AG & Co. KG, Hanau unterhalten.

Wie sicher wird das Gold verwahrt?

Mehr über Xetra Gold
Marktdaten zu Xetra Gold

Der physische Deckungsbestand hinter Xetra-Gold lagert nach hohen Sicherheitsstandards im deutschen Zentraltresor für Wertpapiere, in dem Werte über mehrere Billionen Euro verwahrt werden.

Ist es gegen Verlust versichert?

Das physische Gold ist bis zu einer Höhe von 125 Mio. Euro pro Kalenderjahr gegen unbeabsichtigten Verlust versichert. Größere Deckungshöhen werden von Sicherheitsexperten als nicht notwendig angesehen.

Wird das eingelagerte Gold verliehen?

Nein. Der physische Deckungsbestand hinter Xetra-Gold wird nicht verliehen.

Ist Xetra-Gold währungsgesichert?

Mit Xetra-Gold erwerben Anleger ausschließlich eine Position in Gold gegen Euro. Für Anleger im Euro-Raum besteht daher kein Wechselkursrisiko. Allerdings orientiert sich der Preis von Xetra-Gold am Weltmarktpreis für Gold und den jeweils aktuellen Wechselkursen.

Welcher Goldpreis ist für Xetra-Gold relevant?

Der Preis von Xetra-Gold orientiert sich am Weltmarktpreis für Gold unter Berücksichtigung der aktuellen Wechselkurse. An den Weltmärkten wird Gold in der Regel in US-Dollar pro Feinunze quotiert, eine Feinunze entspricht 31,1035 Gramm.

Welche Kosten entstehen bei Kauf/Verkauf?

Beim Kauf und Verkauf von Xetra-Gold entstehen ausschließlich die für Wertpapier-Transaktionen an Börsen üblichen Entgelte, die Anlegern von Banken in Rechnung gestellt werden. Ein Ausgabeaufschlag wird nicht erhoben, ebenso fallen keine Managementgebühren an.

Welche Kosten entstehen bei Verwahrung?

Für die Verwahrung fallen Entgelte an, die von Clearstream monatlich im Rahmen der Depotentgelt-Berechnung in Abzug gebracht werden. Monatlich sind dies 0,025 Prozent des Bestandswerts, im Jahr demzufolge 0,3 Prozent, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Welche Entgelte an den Anleger weiterbelastet werden, hängt von dem Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer von Xetra-Gold und seiner depotführenden Bank ab.

Welche Kosten entstehen bei Auslieferung?

Der Anleger kann jederzeit seinen in Xetra-Gold verbrieften Anspruch auf Lieferung von einem Gramm Gold je Schuldverschreibung geltend machen. Die Kosten hierfür schließen Formung von Goldbarren, Verpackung, Transport, Versicherung und ein Abwicklungsentgelt von Clearstream ein. Sie sind bei Lieferung eines Kilobarrens in etwa mit der Handelsspanne vergleichbar, die beim Direkterwerb eines Kilobarrens bei einer Bank oder einem Goldhändler anfallen. Ab ca. fünf Kilo-Barren ist die Auslieferung von Xetra-Gold in Goldbarren mit ca. 300,00 € deutlich günstiger als der Direkterwerb, da dort für jeden einzelnen Goldbarren die Handelsspanne von ca. 300,00 € zu tragen ist (Differenz zwischen Verkaufskurs und Mittelwert). Detaillierte Auskünfte zum Prozess der Auslieferung und zu den damit verbundenen Kosten sind über ein separates Dokument abrufbar.

Wie funktioniert die Auslieferung? Ab welchem Wert kann ich mir das Gold ausliefern lassen?

Anleger wenden sich zur Auslieferung von Gold an ihre Hausbank. Aus operativen Gründen kann Gold nur an eine Geschäftstelle einer Bank ausgeliefert werden. Der Kundenberater des Anlegers beantragt beim depotführenden Institut der Hausbank die Auslieferung. Eine genauere Prozessbeschreibung findet sich auf http://www.deutsche-boerse.com/xetra-gold.

Welche Steuern muss ich bei Kauf/Verkauf/Auslieferung von Xetra-Gold entrichten? Insbesondere: Wie wird Xetra-Gold im Kontext der Abgeltungssteuer behandelt?  

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 22. Dezember 2009 einen neuen Anwendungserlass zur Abgeltungsteuer veröffentlicht. Darin regelt das BMF auch die steuerliche Behandlung von Einnahmen, die Anleger mit Wertpapieren erzielen, die einen Lieferanspruch auf Gold oder einen anderen Rohstoff verbriefen und durch Gold oder einen anderen Rohstoff physisch gedeckt sind.

Für in Deutschland ansässige Privatanleger, die in den verbrieften und mit physischem Gold gedeckten Lieferanspruch Xetra-Gold (ISIN: DE000A0S9GB0) investieren, hat dieser Anwendungserlass die folgenden steuerlichen Konsequenzen:

Erzielt der Anleger bei Einlösung seines verbrieften Lieferanspruchs Xetra-Gold einen Gewinn, so unterliegt dieser Gewinn der Abgeltungsteuer. Das bei Einlösung gelieferte physische Gold gilt folglich als zu diesem Zeitpunkt angeschafft. Der Gewinn aus einer späteren Veräußerung dieses Goldes unterliegt grundsätzlich der tariflichen Einkommensteuer, wenn die Veräußerung des physischen Goldes innerhalb eines Zeitraums von nicht mehr als einem Jahr nach Anschaffung erfolgt.

Ebenfalls der Abgeltungsteuer unterliegt ein Gewinn, den der Anleger aus der Veräußerung seines verbrieften Lieferanspruchs Xetra-Gold erzielt. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn dieser bis zum 31. Dezember 2008 erworben wurde und entweder der Veräußerungserlös bis zum 30. Juni 2009 zugeflossen ist oder die Veräußerung/Einlösung innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung erfolgte.

Die Finanzverwaltung geht in ihrem Anwendungserlass davon aus, dass es sich bei dem verbrieften Lieferanspruch Xetra-Gold um eine der Abgeltungsteuer unterliegende Kapitalforderung handelt. Demgegenüber handelt es sich nach Auffassung der Emittentin bei Xetra-Gold nicht um eine Kapitalforderung, sondern um einen verbrieften Lieferanspruch. Der Kauf und Verkauf des durch Gold physisch gedeckten Lieferanspruchs Xetra-Gold ist daher steuerlich gleich zu behandeln, wie ein Kauf und Verkauf von physischem Gold in Form von Münzen oder Barren im Direktvertrieb. Die Deutsche Börse Commodities GmbH prüft daher zurzeit rechtliche Schritte gegen diesen Anwendungserlass.

Was ist der Unterschied von Xetra-Gold zu einer Goldaktie?

Xetra-Gold ist rechtlich gesehen eine Inhaberschuldverschreibung, die einen Lieferanspruch auf Gold verbrieft und durch Gold in physischer Form und als Lieferanspruch gegen Umicore gedeckt ist.

Eine Goldaktie ist ein Anteilsschein an einem Gold fördernden Unternehmen, also einer Minen- oder Explorationsgesellschaft.

Was ist der Unterschied von Xetra-Gold zu einem Goldfonds?

Xetra-Gold ist rechtlich gesehen eine Inhaberschuldverschreibung, die einen Lieferanspruch auf Gold verbrieft und durch Gold in physischer Form und als Lieferanspruch gegen Umicore gedeckt ist.

Ein Goldfonds ist das Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft, die in Goldaktien investiert.

Was ist der Unterschied von Xetra-Gold zu einem Gold-Zertifikat?

Xetra-Gold ist rechtlich gesehen eine Inhaberschuldverschreibung, die einen Lieferanspruch auf Gold verbrieft und durch Gold in physischer Form und als Lieferanspruch gegen Umicore gedeckt ist.

Ein Gold-Zertifikat ist eine Inhaberschuldverschreibung, die einen Zahlungsanspruch verbrieft, der in seiner Höhe vom Goldpreis abhängt. Beispiele sind Optionsscheine, Mini-Long-/-Short-Futures und Quanto-Zertifikate. Gold-Zertifikate sind nicht durch physisches Gold gedeckt.

Was ist der Unterschied von Xetra-Gold zu einem Gold-ETF?

Xetra-Gold ist rechtlich gesehen eine Inhaberschuldverschreibung, die einen Lieferanspruch auf Gold verbrieft und durch Gold in physischer Form und als Lieferanspruch gegen Umicore gedeckt ist.

Ein Gold-„ETF“ ist eine gedeckte oder ungedeckte Inhaberschuldverschreibung, die einen Zahlungs- oder einen Lieferanspruch auf Gold verbrieft. ETF steht für Exchange Traded Fund, also ein börsengehandelter Fonds. Korrekter wäre es jedoch, von einer Exchange Traded Commodity (ETC) zu sprechen, da es sich rechtlich gesehen nicht um Fonds handelt, sondern um Inhaberschuldverschreibungen. Auch Xetra-Gold gehört zu den Exchange Traded Commodities.

Was ist der Unterschied von Xetra-Gold zu einem Goldbarren?

Xetra-Gold ist rechtlich gesehen eine Inhaberschuldverschreibung, die einen Lieferanspruch auf Gold verbrieft und durch Gold in physischer Form und als Lieferanspruch gegen Umicore gedeckt ist.

Ein Goldbarren ist physisches Gold, das viele Anleger bei sich zu Hause deponieren, um in Krisen ein universelles Zahlungsmittel zu besitzen.

Welche Chancen verbinden sich mit Kauf von Xetra-Gold?

  • Stabilisierung des Portfolios: Xetra-Gold bildet den Wert des Rohstoffes Gold weitgehend ab, der sich nahezu unabhängig von anderen Wertpapieren entwickelt. Als Portfoliobeimischung lässt sich das Risiko streuen und das Portfolio stabilisieren.
  • Partizipation an Entwicklung des Goldpreises: Bei anhaltend starker Rohstoffnachfrage und gleich bleibender Förderkapazität eröffnet Xetra-Gold attraktive Ertragschancen. V
  • Verbriefung: Jede einzelne Xetra-Gold Schuldverschreibung räumt dem Investor das Recht ein, von der Emittentin die Lieferung von einem Gramm Gold oder, wenn ein Investor aus rechtlichen Gründen keine Lieferung von Gold erhalten darf, die Rückzahlung von Xetra-Gold zum Rückzahlungsbetrag zu verlangen.

Welche Risiken verbinden sich mit Kauf von Xetra-Gold?

  • Marktrisiko: Durch den Erwerb von Xetra-Gold sind Investoren aus wirtschaftlicher Sicht in Gold investiert und tragen das Marktrisiko in Bezug auf Gold. Bei einem Sinken des Goldpreises kann es zu einer teilweisen oder vollständigen Entwertung des investierten Kapitals kommen. Da neben dem Goldpreis auch weitere Faktoren (z. B. die Bonität der Emittentin) preisbildend sind, kann der Wert von Xetra-Gold vom Wert eines Gramms Gold abweichen.
  • Kein wirtschaftliches Eigentum an Gold: Investoren in Xetra-Gold erwerben die in den Schuldverschreibungen verbrieften Ansprüche. Hinsichtlich des für die Emittentin verwahrten Goldes in physischer Form bzw. der der Emittentin zustehenden Buchgoldansprüche erwerben Investoren weder ein Eigentumsrecht/wirtschaftliches Eigentum noch ein Sicherungsrecht.
  • Verlustrisiko: Das Gold in physischer Form, das durch die Clearstream Banking AG für die Emittentin verwahrt wird, ist einem Verlustrisiko ausgesetzt. Verwirklicht sich bei der Emittentin ein solches Verlustrisiko, würde dies mangels anderer zur Verfügung stehender Vermögenswerte voraussichtlich die Fähigkeit der Emittentin beeinträchtigen, ihre Verpflichtungen aufgrund der Schuldverschreibung zu erfüllen.
  • Handelbarkeit: Es besteht keine Gewähr, dass sich ein Sekundärmarkt für Xetra-Gold entwickelt. Das birgt das Risiko, dass Investoren Xetra-Gold nicht oder nicht jederzeit im Markt verkaufen können.
  • Vorzeitige Rückzahlung: Im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung, zu der die Emittentin unter bestimmten Umständen berechtigt ist, besteht das Risiko für Investoren, dass der gezahlte vorzeitige Rückzahlungsbetrag niedriger ist als der Wert von Xetra-Gold vor der Kündigung durch die Emittentin.

Die vorstehende Aufzählung der Risikofaktoren erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ausführliche Darstellung aller Risiken, die mit einer Anlage in Xetra-Gold verbunden sind. Es ist ratsam, vor einer Anlage in Xetra-Gold den Prospekt zu lesen und sich mit dem persönlichen Berater in Verbindung zu setzen.

Disclaimer
Die in dieser Liste mit Fragen und Antworten enthaltenen Angaben stellen keine Anlageberatung dar. Die vollständigen Angaben zum Wertpapier, insbesondere zu den Bedingungen, sowie Angaben zur Emittentin sind dem Prospekt zu entnehmen. Dieser ist nebst eventuellen Nachträgen bei der Deutsche Börse Commodities GmbH, Neue Börsenstr. 1, 60487 Frankfurt kostenfrei erhältlich oder kann unter www.deutsche-boerse.com/xetra-gold heruntergeladen werden. Nähere steuerliche Informationen enthält der Verkaufsprospekt. Alle Meinungsaussagen geben die aktuelle Einschätzung der Deutsche Börse Commodities GmbH wieder und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Soweit die in diesen Fragen und Antworten enthaltenen Daten von Dritten stammen, übernimmt die Deutsche Börse Commodities GmbH für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Angemessenheit dieser Daten keine Gewähr, auch wenn sie nur solche Daten verwendet, die sie als zuverlässig erachtet. Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

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