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Aktiengesellschaft (AG)
Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, dessen Kapitalgesellschaft, bei der das Grundkapital in Aktien aufgeteilt ist.Aktiengesellschaften (AGs) sind Kapitalgesellschaften, ihre Rechtsgrundlage ist das Aktiengesetz (AktG). Die Teilhaber einer AG heißen Aktionäre.
Eine Aktiengesellschaft (AG) ist von ihrer Rechtsform eine
Kapitalgesellschaft. Durch die Rechtsform hat die AG eine eigene
Rechtspersönlichkeit, d.h. sie kann als juristische Person
auftreten und im eigenen Namen handeln. Die AG hat gegenüber ihren
Aktionären (auch Eigentümer oder Teilhaber oder Gesellschafter
genannt) Rechte und Pflichten. Diese sind im Aktiengesetzt (AktG)
und im Gesellschaftsvertrag (Satzung) der AG geregelt.
Eine AG hat drei
gesetzlich vorgeschriebene Leitungsorgane, deren Tätigkeit die
Satzung des Unternehmens regelt:
- den Vorstand (Unternehmensleitung)
- den Aufsichtsrat (Kontrollgremium der Unternehmensleitung
- die Hauptversammlung (Versammlung der Aktionäre)
Eine Aktiengesellschaft, auch Emittent genannt, gibt Aktien aus, um
Eigenkapital auszunehmen und damit Investitionen zu finanzieren.
Zur Gründung einer Aktiengesellschaft ist laut Aktiengesetzt ein
Grundkapital von 50.000 Euro erforderlich – meist ist es jedoch
wesentlich höher. Dieses Grundkapital wird in Aktien aufgeteilt,
die jeweils einen gleich großen Anteil am Grundkapital verbriefen,
d.h. urkundlich zusichern. Die Satzung der AG regelt die Zahl und
die Art der emittierten Aktien, also ob Nennwert oder Stückaktien
ausgegeben werden.
Die Aktionäre sind am Grundkapital des Unternehmens mit ihrer
Einlage beteiligt und haften nur in Höhe dieser Einlage. Eine
persönliche Haftung von Aktionären, also eine Haftung mit dem
Privatvermögen, gibt es nicht.
Aktionäre haben durch ihre Beteiligung am Grundkapital der AG Anspruch auf einen Anteil am Unternehmensgewinn, der ihnen jährlich in Form einer Dividende ausgeschüttet wird.
Die Rechtsform der AG bietet Unternehmen eine günstige Ausgangsposition für die Beschaffung von Eigenkapital. Der häufig gewählte Weg dafür ist ein Börsengang mit verschiedenen Formen der Kapitalerhöhung. Aktionäre können ihre Beteiligung an Unternehmen über die Börse kaufen und verkaufen.