Börsenlexikon
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Arbitrage
Nutzung der Preis- oder Zinsdifferenz eines Handelsobjekts an verschiedenen Börsenplätzen.Es werden zwei Arten von Arbitrage
unterschieden: Differenz- und Kapitalmarktarbitrage. Bei einer
Differenzarbitrage kaufen Marktteilnehmer Wertpapiere an einer
Börse zu einem günstigen Preis und verkaufen sie zeitgleich an
einer anderen Börse zu einem höheren Preis. Dadurch steigt die
Nachfrage und somit der Preis des Wertpapiers am Ort mit dem
niedrigeren Preis. An der Börse mit dem höheren Preis sinkt der
Kurs des Wertpapiers aufgrund des höheren Angebots. Dadurch
gleichen sich die Preise an den unterschiedlichen Börsenplätzen
an.
Die Kapitalmarktarbitrage (auch: Kassa-Futures-Arbitrage)
bezeichnet die Ausnutzung des Preisunterschieds, der bei einem
Wertpapier zur selben Zeit am Kassa- und am Terminmarkt besteht.
Arbitrageure kaufen z. B. eine am selben Tag auslaufende Option auf
eine Aktie mit der Erwartung, diese direkt wieder über den
Kassamarkt zu einem über dem Basispreis liegenden Preis zu
verkaufen.