Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Velten (pta014/25.09.2024/10:55 UTC+2)
Velten, 25. September 2024 – Die ALBA SE (ISIN
Der Verwaltungsrat der ALBA SE ist bei Abwägung der Gesamtumstände der Auffassung, dass der Abschluss der Delisting-Vereinbarung und das Delisting im Interesse der Gesellschaft liegen. Dies beruht insbesondere darauf, dass nach Auffassung des Verwaltungsrats die Börsennotierung ihre Bedeutung verloren hat und das Delisting daher aus strategischer und finanzieller Sicht vorteilhaft ist. Vor diesem Hintergrund hat sich ALBA SE verpflichtet, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage und im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflichten das Delisting-Erwerbsangebot zu unterstützen. Der Verwaltungsrat wird zum Delisting-Erwerbsangebot der ALBA plc & Co. KG unverzüglich nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG abgeben.
Nach den erwarteten Entscheidungen der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse Düsseldorf über den jeweiligen Antrag auf Widerruf der Zulassung der ALBA SE-Aktien wird das Delisting wirksam. Nach Wirksamwerden der Widerrufe der beiden Börsenzulassungen werden die Aktien der ALBA SE nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.
Der Verwaltungsrat
*** Ende der Ad-hoc-Mitteilung ***
(Ende)
Aussender: |
ALBA SE Franz-Josef-Schweitzer-Platz 1 16727 Velten Deutschland |
|
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Ansprechpartner: | Ute Christoph | |
Tel.: | 030 35182-351 | |
E-Mail: | ute.christoph@alba.info | |
Website: | www.alba-se.com | |
ISIN(s): |
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Börse(n): | Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate |
[ source: https://www.pressetext.com/news/1727254500334 ]
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