Kanaren/Balearen: Wird der Immobilienverkauf an Ausländer
eingeschränkt?
Freiburg (ots) - Im Laufe der Jahrzehnte wurden die spanischen Küsten fast
vollständig zugebaut. Viele Ausländer haben sich eine Wohnung oder ein Haus als
Zweitwohnsitz gekauft. Sonne, Strand und Meer ist das übliche Motiv. Auf lokalen
und regionalen Immobilienmärkten beeinflussen Ausländer maßgeblich die
Immobilienpreise und können mehr bezahlen als Einheimische. Hinzu kommen noch in
den Großstädten die touristisch vermieteten Wohnungen, die das normale
Mietangebot stark reduzieren. Deshalb wird nicht nur in Spanien überlegt, wie
man solchen Auswüchsen wirksam begegnen kann.
Balearische Inseln: Gegen den Ausverkauf
Die Balearen ziehen bereits die Möglichkeit einer Gesetzgebung mit
Beschränkungen in Betracht. Die aktuelle Regierung, bestehend aus PSOE , Podemos
und Més , will eine Kommission einsetzen, die die Möglichkeit prüfen soll, ob
der Erwerb von Wohnungen verboten werden kann, falls die Kaufinteressenten noch
keine fünf Jahre dort ansässig waren und unabhängig davon, ob Ausländer oder
nicht.
Letzteres lässt sich leicht damit erklären, dass man mit dem Einbezug der
eigenen Landsleute vermeiden will, gegen das EU-Diskriminierungsverbot zu
verstoßen, stellt Peter Schöllhorn, Vorsitzender der Deutschen Schutzvereinigung
Auslandsimmobilien e. V., fest ( http://www.dsa-ev.de ).
Kanarische Inseln: Neue Initiative
Antonio Morales, Präsident des Inselrats von Gran Canaria, ist der Ansicht, dass
der übermäßige Erwerb von Immobilien durch Ausländer negative soziale und
ökologische Folgen für die Insel habe. Aus diesem Grund hat seine politische
Partei Nueva Canarias darauf gedrängt, dass das Thema von einer
parlamentarischen Kommission behandelt wird.
Verantwortlich für den Anstieg sei der hohe Anteil an Transaktionen durch
Ausländer, so der Regionalpolitiker weiter: Auf den Kanaren wurde in den ersten
sechs Monaten des Jahres 2022 jede zweite Wohnimmobilie von einem Ausländer
gekauft.
Wird es Beschränkungen geben?
Erwerbsverbote sind durchaus denkbar und je nach Ausgestaltung auch EU-rechtlich
zulässig. Dies zeigt sich u. a. im Nachbarland Österreich. Man wird aber davon
ausgehen können, dass es höchstens lokale oder gewisse regionale Beschränkungen
geben wird, so Rechtsanwalt Peter Schöllhorn. Letztendlich werde Spanien nicht
den Ast der Bau- und Tourismusbranche absägen, der zu einem nicht geringen Teil
zum Bruttosozialprodukt beiträgt.
Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V.
Die DSA e.V. mit Sitz in Freiburg im Breisgau ist eine auf Auslandsimmobilien
spezialisierte Verbraucherschutzeinrichtung, die als Qualifizierte
Verbraucherschutzeinrichtung gemäß Richtlinie 98/27/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates und gemäß § 4 Unterlassungsklagengesetz anerkannt und
registriert ist ( http://www.dsa-ev.de ).
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