Konzession erlischt rechtswirksam mit 15. Dezember 2022 -
Regierungskommissär abberufen
Wien (APA-ots) - Die Sberbank Europe AG in Liquidation hat am 15.
Dezember 2022 - bestätigt vom Wirtschaftsprüfer - angezeigt, dass
nunmehr alle Bankgeschäfte abgewickelt sind und gleichzeitig hat sie
formell die Bankkonzession zurückgelegt. Damit erlischt die
Bankkonzession rechtswirksam mit diesem Datum. Die Österreichische
Finanzmarktaufsicht (FMA) hat die Europäische Zentralbank (EZB)
unverzüglich darüber informiert und die entsprechenden abschließenden
Schritte eingeleitet. Weiters hat die FMA den von ihr am 1. März 2022
auf Anweisung der EZB bei der Sberbank Europe bestellten
Regierungskommissär, MMag. Dr. Gerd Konezny, wieder abberufen.
"Durch das entschlossene Handeln der österreichischen
Bankenaufsicht und die reibungslose Zusammenarbeit der europäischen
Institutionen konnte damit der bisher komplexeste Fall der Abwicklung
einer Bank in der Europäischen Union erfolgreich abgeschlossen
werden," so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller: "Es
ist gelungen, ein Insolvenzverfahren zu vermeiden und die Bank ohne
Erschütterung der Finanzmarktstabilität und unter weitestmöglichem
Schutz der Kunden geordnet aus dem Markt zu nehmen. Auch das System
der österreichischen Einlagensicherung hat sich in dieser schwierigen
Situation bewährt, Sparer und Kleinanleger wurden rasch entschädigt,
alle zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel hat die
Einlagensicherung aber im Zuge der Abwicklung wieder zurückerhalten."
Die Sberbank Europa AG mit Sitz in Wien betreute mit 3.800
Mitarbeitern und acht Tochterbanken in Zentral-, Ost- und
Südosteuropa rund 775.000 Kunden und hatte eine Bilanzsumme von rund
13,5 Mrd. Infolge der geopolitischen und wirtschaftlichen
Auswirkungen des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine erlitt
sie so massive Liquiditätsabflüsse, dass ihr die FMA die Fortführung
des Geschäftsbetriebes mit sofortiger Wirkung am 1. März 2022 zu
untersagen hatte. Gleichzeitig hatte sie zum Schutz der finanziellen
Belange der Gläubiger sowie zur Sicherheit der dem beaufsichtigten
Unternehmen anvertrauten Vermögenswerte einen Regierungskommissär
eingesetzt.
Rückfragehinweis:
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43 (0)676 88249516
+43 (0)1 249 59 - 6006
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