Börsenlexikon
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Auktion
Bezeichnung für den Handelsmechanismus an einer Börse, bei dem durch Sammlung und Berücksichtigung aller vorliegenden Orders Liquidität konzentriert wird. Orders zum Kauf und zum Verkauf werden in einem Orderbuch einander gegenübergestellt, der Auktionspreis wird nach dem Meistausführungsprinzip ermittelt.Das Auktionsprinzip ermöglicht, dass sich auf der Nachfrageseite
die Investoren mit den höchsten Kaufgeboten und auf der
Anbieterseite die Marktteilnehmer mit den niedrigsten
Verkaufsgeboten durchsetzen. Ein Handelsintermediär ist für die
Preisfindung nicht zwingend notwendig; die Kursfeststellung kann
folglich auch elektronisch durchgeführt werden. An der Präsenzbörse
in Frankfurt werden mit Hilfe von XONTRO und Skontroführer die
Kurse nach dem Auktionsprinzip festgestellt.
Auch das elektronische Handelssystem Xetra ermittelt Kurse nach dem
Auktionsprinzip. Das dem System zugrunde liegende Marktmodell sieht
mehrere feststehende Auktionen vor: die Eröffnungsauktion, die
Schlussauktion und, je nach Aktie, mehrere untertägige Auktionen.
Jede Auktion besteht aus drei Phasen:
Aufrufphase: In dieser Phase können Teilnehmer Orders und Quotes
eingeben sowie frühere Eingaben ändern oder löschen. Im
Aktienhandel ist das Orderbuch teilweise geschlossen, während es im
Rentenhandel offen (d. h. einsehbar) ist.
Preisermittlungsphase: Auf Basis der Orderbuchlage zum Ende der
Aufrufphase wird der Auktionspreis nach dem Meistausführungsprinzip
ermittelt.
Marktausgleichsphase: Verbleibt nach der Preisermittlung in einer
Auktion ein Überhang von zum Auktionspreis limitierten oder
unlimitierten Orders, werden diese dem Markt zum Auktionspreis
angeboten.
Gegensatz: "Market Maker"-Prinzip