BRÜSSEL (dpa-AFX) - Deutschland schützt Arbeitende nach Ansicht der EU-Kommission nur unzureichend vor gefährlichen Chemikalien. Nationale Grenzwerte für Schwefeldioxid und Acrylaldehyd seien bis zu viermal höher als der EU-Richtwert, teilte die Behörde am Donnerstag mit. "Obwohl Deutschland verbindliche Grenzwerte für die beiden Stoffe eingeführt hat, hat es die von der EU festgelegten Richtgrenzwerte und die ihnen zugrundeliegenden wissenschaftlichen Überlegungen nicht beachtet", hieß es in einer Mitteilung. Die Kommission eröffnete deshalb nun ein Verfahren gegen Berlin.
Die EU-Kommission überwacht, ob sich die EU-Staaten an europäisches Recht halten. Ist sie der Auffassung, dass Mitgliedsstaaten gegen EU-Recht verstoßen, kann sie ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, das mit einem Verfahren vor dem EuGH und einer Geldstrafe enden kann.
Das nun eingeleitete Verfahren begründete die Kommission unter anderem damit, dass Deutschland keine angemessene Erklärung dafür habe liefern können, warum die EU-Grenzwerte in Deutschland nicht umgesetzt werden könnten. Die Bundesrepublik hat nun zwei Monate Zeit, auf die Vorwürfe zu reagieren.
Schwefeldioxid reizt nach Angaben des Umweltbundesamtes die Schleimhäute und kann zu Atemwegsproblemen führen. Acrylaldehyd ist der EU-Chemikalienagentur ECHA zufolge ebenfalls gefährlich. Es verätzt demnach die Haut, schädigt Augen und kann beim Einatmen tödlich sein./mjm/DP/tih