Wichtiger Hinweis
Bekanntmachung der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 50a Abs. 3 BörsG
Der Sanktionsausschuss der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 13. Mai 2025 die Philomaxcap AG mit einem Ordnungsgeldwegen des Verstoßes gegen § 69 Börsenzulassungs-Verordnungbelegt.
Der Beschluss ist noch nicht bestandskräftig.
Stand: 20. Mai 2025