Börsenlexikon

Basiszinssatz

Wird im BGB festgelegt und regelt in Deutschland überwiegend die Höhe der Verzugszinsen, die aus Verträgen nach Ablauf einer bestimmten Frist hervorgehen

Der Basiszins trat zum 1. Januar 2002 an die Stelle des früheren Diskontsatzes. Er wird anhand des Leitzinssatzes von der Europäischen Zentralbank (EZB) festgelegt. Das BGB legt die allgemeinen Verzugszinsen auf 5 bzw. 8 Prozentpunkte über dem Basissatz fest. Der Basissatz wird gemäß des Leitzinssatzes der EZB jeweils am 1. Januar und am 1. Juli neu berechnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.





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