Börsenlexikon

Mindestschlussgröße

Mindestanzahl von Aktien oder Mindestnennbetrag, ab dem eine Order im fortlaufenden Handel ausgeführt wird.

Im Präsenzhandel an der Börse Frankfurt werden alle Aktienorders der Marktlage entsprechend zum nächstmöglichen Zeitpunkt ausgeführt. Die Mindestschlussgröße ist hier eins.

Im elektronischen Handelssystem Xetra® beträgt die Mindestschlussgröße für alle Aktien ebenfalls eins.

Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.