Börsenlexikon

Swap

Tauschvereinbarung zwischen Schuldnern

Zins- und Währungsswaps sind eine Möglichkeit, kostengünstig Fremdkapital aufzunehmen. Beim reinen Zinsswap tauschen zwei Schuldner unterschiedlicher Bonität Zinszahlungsverpflichtungen. Diese Verpflichtungen lauten auf dieselbe Währung. Wesentlich ist hierbei, dass die auf den gleichen Ausgangsbetrag zu leistenden Zinsen unterschiedlichen Zinsberechnungen (fest vs. variabel) unterliegen. Außerdem dürfen durch den Swap keine gegenseitigen Kapitalforderungen entstehen. Der Sinn eines Swapgeschäfts liegt darin, einen Bonitätsvorteil gegen entsprechende Honorierung abzugeben. Die eine Seite erhält für die Weitergabe ihrer Bonität einen Gegenwert, die andere Seite profitiert von geringeren Zinszahlungen. Ähnliches gilt bei Währungsswaps: Hier lauten die zu tauschenden Verbindlichkeiten auf verschiedene Währungen.

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