Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Verbindliche Auskunft des Finanzamtes positiv
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DGAP-Ad-hoc: Lang & Schwarz Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Sonstiges
Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Verbindliche Auskunft des Finanzamtes
positiv
26.06.2020 / 16:06 CET/CEST
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Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft hat seit Ende 2018 Maßnahmen
ergriffen, mit der Maßgabe, dass die Ausnahmeregelung des § 8b Abs. 7 KStG
Anwendung auf das Wertpapiergeschäft im Einzelabschluss der Lang & Schwarz
Aktiengesellschaft entfalten soll. Hierzu wurde eine verbindliche Auskunft
beim Finanzamt angefragt, die zwischenzeitlich grundsätzlich positiv erteilt
wurde, jedoch für die Gesellschaft nicht die angefragte vollumfängliche
Rechtssicherheit beinhaltete. Daher wurde eine Klarstellung der erteilten
verbindlichen Auskunft angefragt. Hierüber wurde bereits berichtet.
Heute ist der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft vom Finanzamt die beantragte
verbindliche Auskunft nebst Klarstellung vollumfänglich in der beantragten
Form positiv erteilt worden. Im Ergebnis führt dies dazu, dass die
umgesetzten Maßnahmen auch für das Finanzamt rechtlich bindend sind. Wir
gehen davon aus, dass die rechtliche Würdigung des Sachverhalts, die zur
verbindlichen Auskunft geführt hat, durch das Finanzamt seit Ende 2018
gleichlautend erfolgt. Die erstellten Finanzdaten seit Ende 2018 beruhen
bereits auf der Annahme, dass mit den umgesetzten Maßnahmen die
Ausnahmeregelung des § 8b Abs. 7 KStG Anwendung auf das Wertpapiergeschäft
der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft findet. Änderungen ergeben sich
demzufolge für die veröffentlichten Finanzdaten nicht.
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