Vapiano SE: Antrag auf Wechsel vom Prime Standard in den General Standard
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Vapiano SE: Antrag auf Wechsel vom Prime Standard in den General
Standard
08.06.2020 / 17:37 CET/CEST
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Vapiano SE: Antrag auf Wechsel vom Prime Standard in den General Standard
Köln, 8. Juni 2020. Der Vorstand der Vapiano SE ("Vapiano") hat heute nach
entsprechender Beschlussfassung und in Abstimmung mit der
Insolvenzverwalterin über das Vermögen der Vapiano, Frau Dr. Ruth Rigol
(PLUTA Rechtsanwalts GmbH), bei der Geschäftsführung der Frankfurter
Wertpapierbörse einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der
Vapiano zum Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren
Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) gemäß § 57 der Börsenordnung der
Frankfurter Wertpapierbörse gestellt.
Der Widerruf der Zulassung zum Prime Standard wird mit Ablauf von drei
Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die
Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse im Internet (
www.deutsche-boerse.com) wirksam. Mit dem Widerruf der Zulassung zum Prime
Standard erfolgt die Aufnahme des Handels der Vapiano-Aktien im regulierten
Markt (General Standard) von Amts wegen.
Durch den Wechsel des Börsensegments werden Zulassungsfolgepflichten der
Vapiano wie bestimmte Berichts- und Veröffentlichungsanforderungen
entfallen. Dadurch kann Vapiano die Kosten der Börsennotierung reduzieren.
Gleichzeitig wird für die Aktionäre der Gesellschaft nach dem Segmentwechsel
weiterhin die Möglichkeit zum Handel ihrer Vapiano-Aktien im regulierten
Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse bestehen.
Offenlegende Person: Dr. Ruth Rigol, Insolvenzverwalterin der Vapiano SE.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: VAPIANO SE
Im Zollhafen 2-4
50678 Köln
Deutschland
Telefon: +49 (0) 221 67001-0
Fax: +49 (0) 221 67001-205
E-Mail: info@vapiano.eu
Internet: www.vapiano.com
ISIN: DE000A0WMNK9
WKN: A0WMNK
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart,
Tradegate Exchange
EQS News ID: 1065437
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