Der Tausch virtueller Währungen in gesetzliche Zahlungsmittel
und umgekehrt sowie derartige Transaktionen über
Bitcoin-Automaten wird untersagt.
Wien (APA-ots) - Mit Feststellungsbescheid der österreichischen
Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA vom 19. 11. 2021 ist die
Registrierung der BTM Service GmbH als Dienstleister in Bezug auf
virtuelle Währungen gemäß 32a Abs. 1 Finanzmarkt-Geldwäschegesetz
(FM-GwG) aufgehoben. Dem Unternehmen sind daher der Tausch von
virtuellen Währungen in Fiatgeld und umgekehrt (§ 2 Z 22 lit. b
FM-GWG) sowie alle derartigen Transaktionen über Bitcoin-Automaten
untersagt. Die Zurücknahme der Registrierung erfolgte auf Antrag der
BTM Service GmbH.
Rückfragehinweis:
Finanzmarktaufsicht
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-6006 oder +43/(0)676/882 49 516
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0066 2021-11-26/10:33