Deutsche Wohnen SE beschließt Beendigung des Aktienrückkaufprogramms
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DGAP-Ad-hoc: Deutsche Wohnen SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Deutsche Wohnen SE beschließt Beendigung des Aktienrückkaufprogramms
14.09.2020 / 11:43 CET/CEST
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Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)
Deutsche Wohnen SE beschließt Beendigung des Aktienrückkaufprogramms
Berlin, 14. September 2020 - Die Deutsche Wohnen SE (ISIN DE000A0HN5C6) (die
"Gesellschaft") hat heute beschlossen, das am 12. November 2019
angekündigte, am 15. November 2019 begonnene und ursprünglich bis zum 30.
Oktober 2020 geplante Aktienrückkaufprogramm mit Wirkung zum Ablauf des
heutigen Tages vorzeitig zu beenden.
Die Gesamtzahl der bislang von der Deutsche Wohnen SE im Rahmen des
Aktienrückkaufprogramms zu einem durchschnittlichen Kaufpreis von EUR 37,15
erworbenen Aktien beträgt 16.045.734 und ist zugleich auch die Gesamtzahl
der derzeit von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien. Mit den
bisherigen Käufen im Volumen von EUR 596.163.997,64 ist das Programm zu 79,5
% ausgenutzt.
Mitteilende Person:
Sebastian Jacob
Director Investor Relations
Telefon +49 (0)30 897 86-5413
Telefax +49 (0)30 897 86-5419
ir@deutsche-wohnen.com
Ende
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Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar.
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Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Deutsche
Wohnen und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in
die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen,
Schätzungen und Prognosen, die die Deutsche Wohnen und die mit ihr gemeinsam
handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine
Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen
unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen
sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Deutsche Wohnen oder der
mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt
werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in
den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen
können.
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