Biofrontera AG: Biofrontera AG unterzeichnet exklusive Lizenzvereinbarung mit Maruho Co., Ltd.
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DGAP-Ad-hoc: Biofrontera AG / Schlagwort(e): Vertrag
Biofrontera AG: Biofrontera AG unterzeichnet exklusive Lizenzvereinbarung
mit Maruho Co., Ltd.
20.04.2020 / 10:19 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
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Ad-hoc-Meldung nach Art. 17 MAR
Biofrontera AG unterzeichnet exklusive Lizenzvereinbarung mit Maruho Co.,
Ltd.
Leverkusen, 20. April 2020 - Die Biofrontera AG (ISIN: DE0006046113), ein
internationales biopharmazeutisches Unternehmen, hat heute auf der Grundlage
des am 3. März 2020 vereinbarten Term Sheet (siehe Ad-hoc Meldung vom 3.
März 2020) eine exklusive Lizenzvereinbarung (die "Vereinbarung") mit der
Maruho Co., Ltd., Osaka, Japan ("Maruho") zur Entwicklung und Vermarktung
von Ameluz(R) für alle Indikationen in Ostasien und Ozeanien abgeschlossen.
Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 15 Jahren ab Beginn des Vertriebs in
den unter die Vereinbarung fallenden Ländern.
Im Rahmen der Vereinbarung erhält Maruho die exklusiven Entwicklungs- und
Vermarktungsrechte, einschließlich der Erlaubnis zur Unterlizenzierung von
Ameluz(R) in Japan, China, Korea, Indien, Pakistan, Vietnam, den
Philippinen, Australien, Neuseeland sowie den umliegenden Ländern und Inseln
(das "Geltungsgebiet").
Maruho ist berechtigt, mit Zustimmung von Biofrontera eigene Forschung und
Entwicklung im Rahmen der Lizenzvereinbarung durchzuführen. An allen
Ergebnissen solcher von Maruho durchgeführten Forschungs- und
Entwicklungsmaßnahmen wird Maruho der Biofrontera eine kostenfreie und
unbegrenzte Lizenz für die Vermarktung außerhalb des Geltungsgebiets
einräumen.
Gemäß der Vereinbarung wird Biofrontera Ameluz(R) an Maruho zum
Selbstkostenpreis plus 25% liefern, während Maruho die Verpflichtung hat,
sich in wirtschaftlich angemessener Weise um die Entwicklung, Zulassung und
Vermarktung von Ameluz(R) in allen Ländern des Geltungsgebiets zu bemühen.
Maruho wird an die Biofrontera AG eine sofort fällige Vorauszahlung in Höhe
von EUR 6 Millionen leisten, zuzüglich weiterer zukünftiger Zahlungen, die
vom Erreichen bestimmter regulatorischer und vertrieblicher Meilensteine
abhängen. Maruho wird außerdem Lizenzgebühren in Höhe von anfänglich 6% des
Nettoumsatzes in den verschiedenen Ländern des Geltungsgebiets zahlen, die
je nach Umsatzvolumen erhöht werden und im Falle der Einführung von Generika
in diesen Ländern sinken werden.
Maruho hält mittelbar mehr als 20 % der Anteile an der Biofrontera AG und
ist damit eine der Biofrontera AG nahestehende Person im Sinne von § 111a
Abs. 1 AktG. Die Biofrontera AG hat am 27. Februar 2020 eine unabhängige
gutachterliche wirtschaftliche Expertenprüfung der skizzierten Bedingungen
erhalten. Das Ergebnis bestätigt die Angemessenheit der Vertragsbedingungen.
Der Aufsichtsrat der Biofrontera AG hat dem Abschluss der Vereinbarung
zugestimmt.
Biofrontera AG, Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen
ISIN: DE0006046113
WKN: 604611
Kontakt: Biofrontera AG
Tel.: +49 (0214) 87 63 2 0, Fax.: +49 (0214) 87 63 290
E-mail: ir@biofrontera.com
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Biofrontera AG
Hemmelrather Weg 201
51377 Leverkusen
Deutschland
Telefon: +49 (0)214 87632 0
Fax: +49 (0)214 87632 90
E-Mail: ir@biofrontera.com
Internet: www.biofrontera.com
ISIN: DE0006046113, NASDAQ: BFRA
WKN: 604611
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