Nexway AG gibt Rückabwicklung des Wandeldarlehensvertrags bekannt
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DGAP-Ad-hoc: Nexway AG / Schlagwort(e): Strategische
Unternehmensentscheidung/Finanzierung
Nexway AG gibt Rückabwicklung des Wandeldarlehensvertrags bekannt
10.06.2020 / 16:30 CET/CEST
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Nexway AG gibt Rückabwicklung des Wandeldarlehensvertrags bekannt
10. Juni 2020, Karlsruhe - Der Vorstand der Nexway AG (Ticker Symbol: NWAY,
ISIN: DE000A2E3707, WKN: A2E370) hat heute aufgrund der neuen strategischen
Ausrichtung des Unternehmens die frühzeitige Rückzahlung des
Wandeldarlehensvertrags bekanntgegeben, welcher am 24. April beschlossen und
berichtet worden war. Infolgedessen erhält die Nexway AG die Rückzahlung des
vollen Betrags von 10,2 Mio. EUR in bar, zuzüglich aufgelaufener Zinsen, so
dass nun Barmittel von mehr als 17 Mio. EUR in der Bilanz der Nexway AG zu
Buche stehen.
Ursprünglich wurde der Wandeldarlehensvertrag mit einer nicht verbundenen
Partei für die Dauer von 24 Monaten abgeschlossen, um der Nexway AG die
Möglichkeit zu eröffnen, eine strategische Minderheitsbeteiligung an einem
etablierten, börsennotierten Unternehmen für Content-Produktion und
-Streaming zu erwerben. Das Darlehen war besichert und war mit einem
Zinssatz von 9 % ausgestattet.
Das Unternehmen plant, seine Barmittel im Rahmen der angepassten
Unternehmensstrategie im Bereich Bildung und E-Learning für eine Reihe von
Geschäftsmöglichkeiten zu verwenden, die im laufenden Geschäftsjahr
bekanntgegeben werden sollen.
Kontakt
Jan Schulmeister (CFO)
T: +49(0)721/96458-0
E: investors@nexway.com
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Nexway AG
Vincenz-Priessnitz-Str. 3
76131 Karlsruhe
Deutschland
Telefon: +49 (0)721 / 964 58-0
Fax: +49 (0)721 / 964 58-99
E-Mail: investors@nexway.com
Internet: https://www.nexway.com
ISIN: DE000A2E3707
WKN: A2E370
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