Mynaric AG: Durchführung einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital beschlossen
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DGAP-Ad-hoc: Mynaric AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Mynaric AG: Durchführung einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
beschlossen
04.02.2020 / 17:42 CET/CEST
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INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN,
KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG
BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG
WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN.
Gilching, 4. Februar 2020 - Der Vorstand der Mynaric AG hat heute mit
Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von dem bestehenden genehmigten
Kapital teilweise Gebrauch zu machen und das Grundkapital der Gesellschaft
in Höhe von EUR 2.904.304,00 um bis zu EUR 290.430,00 auf bis zu EUR
3.194.734,00 durch Ausgabe von bis zu 290.430 neuen, auf den Inhaber
lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts
der Aktionäre zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2019
gewinnberechtigt.
Mit den Mitteln aus der Kapitalerhöhung will Mynaric den weiteren Aufbau der
Produktion ihrer Laserkommunikationsprodukte vorantreiben, die Kundenakquise
insbesondere durch die Stärkung der Aktivitäten in den USA ausbauen und die
Wettbewerbsposition durch weitere Forschung und Entwicklung sichern und
stärken.
Die neuen Aktien sollen ausschließlich institutionellen Investoren im Rahmen
einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens
(Accelerated Bookbuilding) angeboten werden, welches unverzüglich nach
dieser Mitteilung eingeleitet wird. Soweit auch institutionellen Investoren
in den Vereinigten Staaten von Amerika neue Aktien zum Erwerb angeboten
werden sollen, soll dies ausschließlich unter Anwendung der Rule 144A nach
dem Securities Act of 1933 erfolgen. Die genaue Anzahl der auszugebenden
Aktien und der Platzierungspreis werden vom Vorstand nach Abschluss des
durchzuführenden Accelerated Bookbuilding-Verfahrens festgelegt. Es ist
beabsichtigt, die neuen Aktien am 10. Februar 2020 in die bestehende
Notierung der Aktien der Gesellschaft mit einzubeziehen. Die Lieferung der
neuen Aktien ist ebenfalls für den 10. Februar 2020 vorgesehen.
Die Kapitalmaßnahme wird von Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG als Sole
Bookrunner begleitet.
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Über Mynaric
Mynaric ist ein Hersteller von Laserkommunikationstechnologien zum Betrieb
von Kommunikations- und Beobachtungsanwendungen in der Luft und im Weltall.
Zu den Produkten für die kabellose Datenübertragung gehören Bodenstationen
und Laserterminals, die es ermöglichen, sehr umfangreiche Datenmengen sicher
über lange Strecken kabellos zu übermitteln.
Weltweit nimmt der Bedarf an schneller und allgegenwärtiger
Datenverfügbarkeit dynamisch zu. Gegenwärtig basieren Datennetze weitgehend
auf Infrastruktur auf dem Boden, die aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder
logistischen Gründen nicht beliebig erweitert werden kann. Die Zukunft
erfordert eine Erweiterung der bestehenden Netzwerkinfrastruktur in Luft und
Raumfahrt. Mit seinen kabellosen Laserkommunikationsprodukten ist Mynaric
als Pionier in diesem Wachstumsmarkt positioniert.
Für weitere Informationen siehe: www.mynaric.com
Kontakt
comms@mynaric.com
+ 49 8105 7999-0
Wichtige Hinweise
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren
noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren
der Mynaric AG in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen
Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere der Mynaric AG wurden
und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit
gültigen Fassung (der 'Securities Act') registriert und dürfen in den
Vereinigten Staaten von Amerika nur nach Registrierung oder aufgrund einer
Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des
Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder die Mynaric AG
noch ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter plant
hierin beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber einer
Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in
den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Ankündigung zu
registrieren. Etwaige öffentliche Angebote von Wertpapieren in den USA
werden lediglich durch einen vom Emittenten oder verkaufenden Aktionär
erhältlichen Prospekt unterbreitet, der ausführliche Auskünfte über die
Gesellschaft und die Leitungsorgane sowie Finanzberichte enthält. Die
Wertpapiere dürfen in keiner Jurisdiktion unter Umständen angeboten werden,
die das Erstellen oder die Registrierung eines Prospekts oder von
Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit den Wertpapieren in dieser
Jurisdiktion voraussetzen.
Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben
werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des
Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die 'Order'), oder
(ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel
49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin
zusammen als 'Relevante Personen' bezeichnet). Die Wertpapiere sind
ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur
Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes
Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten
Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte
nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese
Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.
Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser
Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder
an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder
wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.
Weder die Mynaric AG noch eines der mit diesen verbundenen Unternehmen haben
Maßnahmen getroffen, die ein öffentliches Angebot der Wertpapiere oder den
Besitz oder die Verteilung dieser Ankündigung oder irgendein anderes Angebot
oder Werbematerial im Zusammenhang mit diesen Wertpapieren in irgendeiner
Jurisdiktion erlauben würden, wo solche Maßnahmen erforderlich sind. In
Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ('EWR'), in denen die
Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer geltenden Fassung ('Prospektverordnung')
gilt (die 'Relevanten Mitgliedstaaten'), richtet sich diese Mitteilung und
jedes Angebot, welches im Nachgang dazu erfolgt, nur an Personen, bei denen
es sich um 'qualifizierte Anleger' im Sinne von Artikel 2 lit. e der
Prospektverordnung ('Qualifizierte Anleger') handelt. Bei jeder Person in
den Relevanten Mitgliedstaaten, die im Rahmen eines Angebots Wertpapiere
erwirbt oder der Wertpapiere angeboten werden (ein 'Investor'), wird davon
ausgegangen, dass sie zugesichert und zugestimmt hat, ein Qualifizierter
Anleger zu sein. Bei jedem Investor wird ferner angenommen, dass er
zugesichert und zugestimmt hat, dass die von ihm im Rahmen des Angebots
erworbenen Wertpapiere nicht für Personen im EWR mit Ausnahme Qualifizierter
Anleger oder Personen im Vereinigten Königreich oder anderen Relevanten
Mitgliedstaaten (mit gleichartigen Rechtsvorschriften) erworben werden, für
die der Anleger nach freiem Ermessen Entscheidungen treffen darf, und dass
die Wertpapiere nicht zum Angebot oder Weiterverkauf im EWR erworben wurden,
wenn dies dazu führen würde, dass die Mynaric AG oder ein mit diesen
verbundenes Unternehmen gemäß Artikel 3 der Prospektverordnung zur
Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet wären.
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Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von
den zur Zeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund
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Mynaric AG übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung
enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.
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E-Mail: comms@mynaric.com
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