Deutsche Lufthansa AG: Lufthansa Group kündigt die Nachzahlung der Zinsrückstände der Hybridanleihe 2015 an
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DGAP-Ad-hoc: Deutsche Lufthansa AG / Schlagwort(e): Anleihe
Deutsche Lufthansa AG: Lufthansa Group kündigt die Nachzahlung der
Zinsrückstände der Hybridanleihe 2015 an
14.09.2022 / 11:30 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds der Bundesrepublik Deutschland hat seine
Aktienbeteiligung an der Deutschen Lufthansa AG entsprechend seiner
Pressemitteilung vom 14. September 2022 vollständig veräußert. Die
Stabilisierung der Deutschen Lufthansa AG ist somit beendet. Die
Verhaltenspflichten gegenüber der Europäischen Kommission und die damit
verbundenen Beschränkungen für die Deutsche Lufthansa AG sind daher nicht
mehr gültig.
Am 19. Mai 2021 hatte die Lufthansa Group mitgeteilt, dass die
Kuponzahlungen für die 2015 emittierte Hybridanleihe (Laufzeit bis 2075,
WKN: A161YP) für die Dauer der staatlichen Stabilisierungsmaßnahmen
ausgesetzt werden müssen. Dies basierte auf der Sicht der EU-Kommission,
wonach die Kuponzahlungen einen Verstoß gegen die beihilferechtlichen
Regelungen des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der
Wirtschaft angesichts des Ausbruchs von COVID-19 (EU Temporary Framework)
und die Auflagen der beihilferechtlichen Genehmigung der
Stabilisierungsmaßnahmen zugunsten der Lufthansa darstellten.
Nach der erfolgten Beendigung der Stabilisierungsmaßnahmen hat die Deutsche
Lufthansa AG entschieden, die Zinsrückstände der Hybridanleihe zeitnah
nachzuzahlen. Die Details der Nachzahlung werden kurzfristig gemäß den
Anleihebedingungen bekanntgegeben.
Verantwortlich:
Svenja Lang - Senior IR Manager
+49 69 696 28025
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