Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Velten (pta038/24.09.2024/20:28 UTC+2)
Velten, 24. September 2024 – Die ALBA SE (ISIN
In der Delisting-Vereinbarung würde sich die Bieterin dazu verpflichten, den Aktionären der ALBA SE ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot in Form eines Barangebots zum Erwerb sämtlicher Aktien der Gesellschaft, die nicht bereits direkt von ihr gehalten werden, gegen Zahlung einer Gegenleistung in bar je ALBA SE-Aktie zu unterbreiten. Diese Gegenleistung wird voraussichtlich dem gesetzlichen Mindestpreis entsprechen (vgl. § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG in Verbindung mit § 31 Abs. 1 und Abs. 7 WpÜG und §§ 3 ff. WpÜG-Angebotsverordnung) und nach eigener Berechnung der Gesellschaft zum heutigen Tag voraussichtlich rund EUR 8 je ALBA SE-Aktie betragen.
Im Falle des Delisting werden die Aktien der ALBA SE nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.
Der Verwaltungsrat
*** Ende der Ad-hoc-Mitteilung ***
(Ende)
Aussender: |
ALBA SE Franz-Josef-Schweitzer-Platz 1 16727 Velten Deutschland |
|
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Ansprechpartner: | Ute Christoph | |
Tel.: | 030 35182-351 | |
E-Mail: | ute.christoph@alba.info | |
Website: | www.alba-se.com | |
ISIN(s): |
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Börse(n): | Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate |
[ source: https://www.pressetext.com/news/1727202480324 ]
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