APA ots news: Regulatorische Änderungen, neue Vorschriften und wesentliche Weichenstellungen
Das bringt das Jahr 2024 für die Finanzmarktregulierung
Wien (APA-ots) - Das Jahr 2024 bringt eine Reihe relevanter Änderungen
und Neuerungen im Aufsichtsrecht. Darüber hinaus sind im Verlauf
dieses Jahres zentrale regulatorische Richtungsentscheidungen und die
Finalisierung wesentlicher Regulierungsvorhaben auf EU-Ebene zu
erwarten. Die FMA informiert über die wesentlichsten Entwicklungen:
Neuerungen und Änderungen im Bereich nachhaltige Finanzierungen
Im Rahmen der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung, basierend
auf den European Sustainability Reporting Standards, sollen jene
Unternehmen, die bereits bisher verpflichtet waren, einen
Nichtfinanziellen Bericht zu erstellen, für das Geschäftsjahr 2024
erstmalig zu den drei Berichtssäulen Environment, Social und
Governance (ESG) berichten. Die entsprechenden Vorgaben der
Europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
müssen dafür noch in nationales Recht umgesetzt werden.
Darüber hinaus werden Nicht-Finanzunternehmen nach dem nunmehrigen
Vorliegen der relevanten delegierten Rechtsakte ab 1. Jänner 2024 zum
ersten Mal umfassend im Rahmen der Nichtfinanziellen
Berichterstattung über alle sechs Umweltziele der
EU-Taxonomie-Verordnung berichten. Auch Finanzunternehmen haben zu
diesem Stichtag erstmalig über die Taxonomiekonformität der ersten
beiden Umweltziele zu berichten. Diese Angaben werden von der FMA im
Rahmen des Rechnungslegungs-Enforcement beaufsichtigt.
Mit Ende 2024 tritt außerdem der European Green Bond Standard in
Kraft. Hierbei handelt es sich um ein freiwilliges Regelwerk für die
Begebung von grünen Anleihen. Bei Einhaltung der strengen
Vorschriften des Standards ist zukünftig die Bezeichnung "European
Green Bond" oder "Europäische grüne Anleihe" möglich. Der "European
Green Bond"-Standard gilt als Goldstandard am Markt und verspricht
Anlegern umfangreiche Einsicht bei der Verwendung des investierten
Geldes. Im Gegensatz zum bisherigen System der Selbstkontrolle
erfolgt die Sicherstellung der Verpflichtungen des Standards nun
erstmals durch die FMA und ESMA. Dies stellt einen weiteren
wesentlichen Schritt zur Verhinderung von Greenwashing innerhalb der
EU dar.
MiCAR als neuer EU Regulierungsstandard im Kryptobereich
Die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) - die
erstmals einen EU-weit harmonisierten Rechtsrahmen für den
Kryptomarkt definiert - wird 2024 zur Anwendung gelangen. Auf die
national zuständigen Behörden kommen hier eine Reihe neuer Aufgaben
zu. Konkret werden diese zukünftig beispielsweise die Transparenz-
und Offenlegungspflichten für die Emission und den Handel mit
Kryptowerten überwachen, die Zulassungspflicht und laufende Aufsicht
über Kryptowerte-Dienstleister (Crypto Asset Service Provider, CASP)
und Emittenten von Kryptowerten wahrnehmen und die Einhaltung von
Investoren- und Verbraucherschutzvorschriften für die Emission, den
Handel und die Verwahrung von Kryptowerten sicherstellen. Die
Anwendbarkeit der neuen Vorschriften erfolgt zeitlich gestaffelt: Die
Regelungen zu sogenannten vermögenswertreferenzierten Kryptowerten
(Asset Referenced Token, ART) und E-Geld-Token (E-Money Token, EMT)
sind bereits ab dem 30. Juni 2024 anwendbar, jene Regelungen
betreffend die Zulassung und die laufende Aufsicht über CASP kommen
ab dem 30.12.2024 zur Anwendung.
Änderungen im Bereich KFZ Versicherungen
Mit dem bereits am 23. Dezember 2023 in Kraft getretenen
Kraftfahr-Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2023 kommt es zu einer
Verbesserung des Schutzes von Verkehrsopfern. Diese erhalten nun
nicht nur bei Ausfall des Haftpflichtversicherers oder Insolvenz des
Haftpflichtversicherers eine Entschädigung, sondern auch bei Unfällen
mit Fahrzeugen, für die keine Versicherungspflicht besteht oder deren
Versicherungsverträge ruhend gestellt wurden. Neu ist außerdem, dass
die Entschädigungspflicht auch Unfälle im Ausland sowie Unfälle auf
privaten Grundstücken umfasst. Auf Initiative der FMA wurde im Rahmen
der Umsetzung der Richtlinie auch das
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994 ergänzt, wonach die
Versicherer nunmehr explizit zu einer zügigen Schadenregulierung
verpflichtet werden, da eine rasche Reparaturfreigabe beziehungsweise
eine zügige Erstattung der Ersatzleistung für die Geschädigten
essenziell ist.
Relevante europäische Richtungsentscheidungen und Finalisierungen
im Jahr 2024
Unter dem Titel Basel III Finalisierung, beziehungsweise
Bankenpaket, wird im Verlauf des Jahres 2024 die Veröffentlichung der
überarbeiteten Regelungen im Bankenaufsichtsbereich (CRR III und CRD
VI) erfolgen. Wesentliche Neuerungen werden hier die Bereiche interne
Modelle, Regulierung von Drittstaatenzweigstellen, Fit & Proper und
Proportionalität in der Regulierung betreffen. Die CRR III tritt mit
1.1.2025 in Kraft. Die CRD VI ist innerhalb von 18 Monaten nach
Veröffentlichung im europäischen Amtsblatt in nationales Recht
umzusetzen.
Für 2024 wird darüber hinaus die Finalisierung der Richtlinie zur
Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von
Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen (IRRD) erwartet. Auf
die FMA als nationale Abwicklungsbehörde werden hier neue Kompetenzen
zukommen. Für die tatsächliche Zuständigkeit für die Abwicklung von
(Rück-)Versicherungsunternehmen auf nationaler Ebene ist jedoch davor
eine Umsetzung der Richtlinie in österreichisches Recht erforderlich.
Für das Jahr 2024 ist schließlich auch die finale Verabschiedung
des EU-Anti-Geldwäschepakets vorgesehen. Im Dezember 2023 erzielten
der Europäische Rat und das Europäische Parlament bereits eine
vorläufige Einigung hinsichtlich des Kernelements des
Regulierungsvorhabens: Die Schaffung einer neuen europäischen Behörde
zur Geldwäschebekämpfung mit der Bezeichnung AMLA. Die Behörde wird
teilweise direkte und teilweise indirekte Aufsichtsbefugnisse im
Anti-Geldwäschebereich erhalten und mit nationalen Aufsichtsbehörden
eng zusammenarbeiten. Der finale Beschluss des Dossiers hängt derzeit
noch von der Frage nach dem Sitz der Behörde ab.
Rückfragehinweis:
Finanzmarktaufsicht
Mag. Alexander Gruber
+43/(0)676/88249415 oder +43/(0)1/24959-6002
alexander.gruber@fma.gv.at
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OTS0031 2024-01-04/10:30