Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG
Wien (pta041/27.05.2025/19:40 UTC+2)
Der Aufsichtsrat der PORR AG (PORR oder Gesellschaft) hat auf Grundlage der bestehenden Ermächtigung der Hauptversammlung beschlossen, die Zustimmung zur möglichen Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft zu erteilen und, vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Vorstands, abhängig vom Kapitalmarktumfeld auch tatsächlich ein Veräußerungsprogramm zu beschließen. Das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre (Bezugsrecht) wurde bereits im Rahmen des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung auf Grundlage des vom Vorstand diesbezüglich unter konkreter Zweckangabe vorgelegten Berichts direkt ausgeschlossen, sodass den Aktionären zum Zeitpunkt der Beschlussfassung alle erforderlichen Informationen zur sachlichen Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses vorlagen und ein neuerlicher Bericht nicht erforderlich war.
Zum Zweck der beabsichtigten Wiederveräußerung eigener Aktien wird unter Angabe der nachstehenden Details gemäß § 5 Veröffentlichungsverordnung 2018 (VVO) bekanntgegeben wie folgt:
Details und Bedingungen des Veräußerungsprogramms eigener Aktien (Aktienveräußerungsprogramm):
| Hauptversammlungsbeschluss nach § 65 Abs 1b AktG der 141. ordentlichen Hauptversammlung der PORR vom 27.05.2021. |
| Der Hauptversammlungsbeschluss wurde am 27.05.2021 gemäß § 119 Abs 7 und Abs 9 BörseG 2018 iVm § 2 VVO über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem veröffentlicht. |
| Das "Veräußerungsprogramm" soll in Form einer einmaligen Transaktion im Rahmen eines Accelerated Bookbuilding-Verfahrens durchgeführt werden. Diese Transaktion kann jederzeit beginnend mit dem Tag nach Ablauf von drei Börsetagen nach dieser Veröffentlichung im Laufe des Jahres 2025 erfolgen. |
| Das Aktienveräußerungsprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stückaktien der PORR AG (ISIN AT0000609607). |
| Veräußerung von bis zu 1.703.674 Stück eigenen Aktien (entspricht bis zu rund 4,33 % des Grundkapitals der Gesellschaft). |
| Der konkrete Veräußerungspreis steht noch nicht fest und wird vom Vorstand im gegebenen Zeitpunkt marktnah festgelegt werden. |
| Die Veräußerung der eigenen Aktien wird ausschließlich außerhalb der Börse erfolgen. |
| Keine. |
| Nicht anwendbar, weil keine derartigen Optionen einzuräumen sind oder bereits eingeräumt wurden. |
Hinweis gemäß § 5 Abs 4 VVO: Die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten gemäß den §§ 6 und 7 VVO betreffend die Veröffentlichung etwaiger Änderungen des Aktienveräußerungsprogramms oder der Details zu den im Rahmen des Aktienveräußerungsprogramms durchgeführten Transaktionen durch die Gesellschaft erfolgt ausschließlich auf der Internetseite der PORR AG (www.porr-group.com) unter der Rubrik 'Investor Relations' - 'Corporate Actions' (https://porr-group.com/investor-relations/porr-aktie/corporate-actions/)
Diese Veröffentlichung dient als Veröffentlichung gemäß § 5 VVO.
(Ende)
Aussender: |
PORR AG Absberggasse 47 1100 Wien Österreich |
|
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Ansprechpartner: | Mag. Ilona Radoczky | |
Tel.: | +43 50 626-1546 | |
E-Mail: | investor.relations@porr.at | |
Website: | www.porr-group.com | |
ISIN(s): | AT0000609607 (Aktie) AT0000A39724 (Anleihe) XS2408013709 (Anleihe) | |
Börse(n): | Wiener Börse (Amtlicher Handel); Freiverkehr in Frankfurt (Basic Board) |
[ source: https://www.pressetext.com/news/1748367600751 ]
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