ALBIS Leasing AG: Geplante Ausnutzung Genehmigtes Kapital 2016 unter Gewährung eines Bezugsrechts und Änderung der Tagesordnung der 38. ordentlichen Hauptversammlung
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DGAP-Ad-hoc: ALBIS Leasing AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
ALBIS Leasing AG: Geplante Ausnutzung Genehmigtes Kapital 2016 unter
Gewährung eines Bezugsrechts und Änderung der Tagesordnung der 38.
ordentlichen Hauptversammlung
18.06.2020 / 18:54 CET/CEST
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Der Vorstand der ALBIS Leasing AG hat, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, am
heutigen Tag beschlossen, die Ausnutzung des in § 5 Abs. 3 der Satzung
verankerten Genehmigten Kapitals 2016 in Form einer Barkapitalerhöhung
vorzubereiten. Den Aktionären soll ein mittelbares Bezugsrecht gewährt
werden, allenfalls wird ein Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge
aufgrund des noch festzusetzenden Bezugsverhältnisses notwendig. Das
öffentliche Angebot und die Zulassung der Aktien sollen prospektfrei
erfolgen. Die konkrete Anzahl der auszugebenden Aktien soll weniger als 20 %
der Zahl der bereits ausgegebenen Wertpapiere betragen (d. h. weniger als
3.709.200 Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00)
und das Angebot einen Gesamtgegenwert von EUR 8 Mio. nicht überschreiten.
Die konkrete Beschlussfassung über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals
2016 einschließlich der konkreten Höhe der Ausnutzung und die Festsetzung
von Ausgabebetrag bzw. Bezugspreis bleiben gesonderter Beschlussfassung des
Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorbehalten.
Aktionäre, welche insgesamt 4,88 Mio. Aktien (26,33 %) halten, haben sich
mit am heutigen Tage bei der Gesellschaft eingegangenen Erklärungen
grundsätzlich bereit erklärt, in Höhe ihres Bezugsrechts Aktien zu beziehen.
Diese Bereitschaft setzt voraus, dass der Bezugspreis unter Berücksichtigung
des Börsenkurses im zeitlichen Zusammenhang mit dem Bezugsangebot ggfs.
einschließlich eines angemessenen Abschlags festgesetzt wird. In diesem
Zusammenhang wurde auch erklärt, neue Aktien, die nicht im Rahmen des
Bezugsangebots bezogen wurden, übernehmen zu wollen.
Nach dem starken Wachstum der vergangenen drei Jahre und den durch IFRS 16
nötigen Maßnahmen, mit der eine Eigenkapitalreduktion auf Konzernebene
einherging, hält der Vorstand eine schnelle Aufstockung des Kapitals der
Gesellschaft für zweckmäßig. Die hierfür notwendige Kapitalerhöhung soll der
nachhaltigen Wachstumsfinanzierung, der im Wettbewerbsumfeld erforderlichen
Stärkung der Eigenkapitalbasis und einer langfristigen Absicherung und
Stärkung der Refinanzierungsmöglichkeiten dienen. Zusätzlich dient die
Maßnahme einer Stärkung der Gesellschaft im Hinblick auf bisher nicht
vorhersehbare Entwicklungen und Auswirkungen der Corona-Pandemie.
Vor dem Hintergrund dieser nach der Einberufung der 38. ordentlichen
Hauptversammlung entwickelten Pläne hat der Vorstand mit Zustimmung des
Aufsichtsrats ebenfalls am heutigen Tag beschlossen, Tagesordnungspunk 11
(Genehmigtes Kapital 2020) von der Tagesordnung der auf den 25. Juni 2020
einberufenen 38. ordentlichen Hauptversammlung abzusetzen. Im
Vorstandsbericht zu Tagesordnungspunkt 11 war (damals noch zutreffend)
angegeben, dass im Zeitpunkt der Einladung keine Ausnutzung des Genehmigten
Kapitals 2020 beabsichtigt war. Aus Gründen der Rechtssicherheit möchte die
Verwaltung auf die Ermächtigung aus dem Genehmigten Kapital 2016, das bisher
nicht ausgenutzt wurde und eine Laufzeit bis zum 18. Juli 2021 hat,
zurückgreifen.
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