Gemeinsame Presseerklärung des BMWK, BMF und der KfW - Weiteres
Absicherungsinstrument (Margining) aus dem Schutzschild der
Bundesregierung für von Kriegsfolgen betroffene Unternehmen startet
Frankfurt am Main (ots) - Das Kriegsgeschehen in der Ukraine hat spürbare
Auswirkungen auch auf deutsche Unternehmen. Stark gestiegene Energiepreise
stellen für viele Unternehmen eine Belastung dar. Für die vom Krieg besonders
betroffenen Unternehmen haben das Bundesfinanzministerium und das
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium deswegen bereits im April ein
umfassendes Maßnahmenpaket vorgelegt. Dieses Paket wird Schritt für Schritt
umgesetzt. Nach dem Ende April bzw. Anfang Mai bereits das KfW-Kreditprogramm
und das Bürgschaftsprogramm gestartet sind, kann nun das dritte Instrument an
den Start gehen. Beim Margining-Finanzierungsinstrument geht es um ein
Absicherungsinstrument, das Unternehmen, die an den Terminbörsen mit Strom,
Erdgas und Emissionszertifikaten handeln, den Zugang zu ausreichender Liquidität
sicherstellt - gerade für den Fall weiterer Preissteigerungen und Volatilität.
Diese Maßnahme ist wichtig und notwendig, um Sicherheitsleistungen (sog.
Margins) zu finanzieren, die beim Handel mit Energie verpflichtend zu leisten
sind. Die finanziellen Mittel werden in Form von Kreditlinien der KfW
bereitgestellt. Diese sind über eine Bundesgarantie abgesichert. Erste
Beratungsgespräche sind ab sofort möglich.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (https://www.bmwk.de/Re
daktion/DE/Dossier/Visitenkarten/visitenkarte-habeck.html) : "Der Krieg in der
Ukraine und gerade die letzten Tage haben erneut deutlich gemacht, dass wir uns
so schnell wie möglich aus der Klammer russischer Importe befreien. Eine
beschleunigte Energiewende ist hierfür das A und O. Für die
Versorgungssicherheit brauchen wir funktionierende und stabile Energiemärkte.
Damit dies gewährleistet ist, müssen wir Energieunternehmen, bei der Sicherung
ihrer Liquidität unterstützen. Sonst riskieren wir eine instabile
Energieversorgung. Daher schaffen wir ein neues Instrument. Energieunternehmen,
die Erdgas, Strom und Emissionszertifikaten an den Terminbörsen handeln, um ihre
Produktion zu steuern und abzusichern, müssen Sicherheitsleistungen, also
Marginings erbringen. Diese steigen, je höher die Preise sind. Das kann für
Unternehmen zu einem Liquiditätsproblem werden - sie haben im Zweifel auch bei
insgesamt guter Aufstellung nicht die Mittel parat, um diese Marginings zu
leisten. Deshalb sichern wir die Unternehmen über KfW-Kredite ab, damit diese
notwendigen Sicherheitsleistungen auch im aktuellen Preisumfeld erbracht werden
können."
Bundesfinanzminister Christian Lindner : " Wir lassen weder unsere Bürgerinnen
und Bürger noch unsere Betriebe mit den stark steigenden Energiepreisen allein.
Mit diesem Absicherungsinstrument erweitern wir die Maßnahmen, die wir bereits
unternommen haben, um die Preisentwicklungen abzufedern. Wir greifen den
Unternehmen unter die Arme, die ohne eigenes Zutun aufgrund der extremen
Entwicklung an den Energiemärkten in vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten
geraten sind. "
Der Vorstandsvorsitzende der KfW, Stefan Wintels : "Der Krieg in der Ukraine hat
uns nochmal schmerzhaft und drastisch vor Augen geführt, wie wichtig die
Souveränität und die Resilienz Deutschlands und Europas ist. Der Energiesektor
spielt hierbei eine zentrale Rolle, denn die Stabilität der Energieversorgung
ist eine unabdingbare Voraussetzung für das Gelingen der Transformation von
Wirtschaft und Gesellschaft. Die KfW wird ihren Beitrag leisten, um die Energie-
und Versorgungssicherheit in Deutschland aufrecht zu erhalten. Zugleich werden
wir unser Engagement für die Entwicklung und Nutzung von Erneuerbaren Energien
und Energieeffizienz weiter ausbauen."
Nähere Informationen zu dem Finanzierungsinstrument:
Mit Bundesgarantie unterlegte KfW- Kreditlinien zur Liquiditätsunterstützung für
Sicherheiten (sog. Margins) an den Terminmärkten für Strom, Erdgas und
Emissionszertifkate
Wer ist antragsberechtigt?
Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland.
Was wird finanziert?
Sicherheitsleistungen aus Margining-Verpflichtungen für Strom, Erdgas und
Emissionszertifikate aus Terminkontrakten an den Börsen EEX und ICE Endex sowie
außerbörsliche Termingeschäfte mit diesen Produkten, die von den Clearinghäusern
ECC und ICE Clear Europe abgewickelt werden.
Finanziert werden nur Sicherheitsleistungen aus Margining-Verpflichtungen des
Unternehmens oder seiner Konzerngesellschaften aus Kontrakten
- für Strom und Erdgas mit Bezug zum deutschen Spotmarkt oder für physische
Lieferungen von Strom und Gas weitgehend in oder nach Deutschland; sowie
- für Strom, Erdgas und Emissionszertifikate: zur Risikoabsicherung von
Beschaffung, Lieferungen, Produktion weitgehend in oder nach Deutschland oder
für die Compliance mit dem EU ETS für Stromproduktion weitgehend in
Deutschland.
Spekulative Positionen werden nicht finanziert.
Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?
Margining-Forderungen müssen aufgrund außerordentlich hoher Preisniveau- und
Preisvolatilitätssteigerungen auf den Energiemärkten entstanden sein.
Die Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland muss ohne
Kreditgewährung gefährdet sein.
Dem Unternehmen ist eine anderweitige Finanzierung nicht möglich.
Positives Ergebnis einer Bonitätsprüfung und Fortführungsprognose; es darf sich
nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten im beihilferechtlichen Sinne
handeln.
Welche Konditionen gelten?
Der Zinssatz orientiert sich an dem EU-Referenzzinsschema, ergänzt um eine
variable Zins-Komponente. Der Zinssatz wird entsprechend der Bonität festgelegt,
jedenfalls wird aber ein Aufschlag auf den Marktzins vereinbart. Für nicht in
Anspruch genommene Teile der Kreditlinie wird eine Bereitstellungsprovision
vereinbart.
Im Rahmen der Kreditprüfung wird eine Eigenbeteiligung der
Konzernmuttergesellschaft bzw. der öffentlichen Eigentümer des Unternehmens
eingefordert.
Voraussetzung für die Nutzung der Kreditlinie ist ein Bonusverzicht der
Organmitglieder sowie - soweit rechtlich möglich - Verzicht auf
Gewinnausschüttungen für jeweils das gesamte Kalenderjahr einer Nutzung der
Kreditlinie.
Verfahren:
Unternehmen, die antragsberechtigt sind, haben die Möglichkeit, zunächst in
einem Beratungsgespräch die beizubringenden Unterlagen sowie notwendigen
Vorbereitungen seitens des Unternehmens abzuklären. Darüberhinausgehende
Prüfungen sind erst nach Antragstellung möglich.
Ansprechpartner beim Mandatar des Bundes sind:
Herr Curt Distler, 0211 981 2647 mailto:curt.distler@de.pwc.com
Herr Bernd Papenstein 0211 981 2639 mailto:bernd.papenstein@de.pwc.com
Der Antrag für die Kreditlinie ist in Schriftform beim BMWK zu stellen.
Beginn und Befristung:
Für das Finanzierungsinstrument kann ab sofort ein Beratungsgespräch geführt
werden.
Die Antragstellung wird aktuell vorbereitet und ist voraussichtlich Ende Juni
2022 möglich. Es ist aber bereits jetzt sinnvoll ein Beratungsgespräch zu führen
und die Antragstellung vorzubereiten.
Eine Unterzeichnung von Darlehensverträgen ist bis 31.12.2022 möglich;
Kreditlaufzeiten sind bis 30.04.2023 möglich.
Pressekontakt:
KfW, Palmengartenstr. 5 - 9, 60325 Frankfurt
Kommunikation (KOM), Wolfram Schweickhardt,
Tel. +49 (0)69 7431 1778, Fax: +49 (0)69 7431 3266,
E-Mail: mailto:Wolfram.Schweickhardt@kfw.de, Internet: http://www.kfw.de
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OTS: KfW