Betrüger geben sich als FMA-Mitarbeiter aus
Wien (APA-ots) - Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt
Verbraucher davor, dass sich derzeit vermehrt Betrüger als
vermeintliche Mitarbeiter der FMA ausgeben und oft auch gefälschte
FMA-Schriftstücke verwenden, um persönliche Daten sowie Kontodaten
oder gleich direkt Zahlungen von Konsumenten und Anlegern
herauszulocken. Die erste Kontaktaufnahme erfolgt dabei stets
unaufgefordert, wobei gefälschte FMA-E-Mail-Adressen, angebliche
FMA-Telefonnummern sowie gefälschte FMA-Schreiben verwendet werden.
In Einzelfällen sind sogar gefälschte Bescheide der FMA angefügt.
FMA-Logo, FMA-Schriftzug sowie FMA-Kopfzeilen werden dabei einfach in
elektronische Briefe oder E-Mails hineinkopiert, Unterschriften
echter FMA-Mitarbeiter gefälscht oder aus originalen
FMA-Schriftstücken kopiert. Auf einzelnen Schriftstücken finden sich
auch Kopien des FMA-Siegel-Logos oder es werden angebliche, aber frei
erfundene FMA-Siegel-Logos verwendet.
In den vergangenen Wochen haben die Betrüger insbesondere folgende
Namen angeblicher FMA-Mitarbeiter, vermeintliche FMA-E-Mail-Adressen
und -Telefonnummern in betrügerischer Absicht verwendet: Anika Stolz
([anikastolz@fragency.net] (mailto:anikastolz@fragency.net) ),
Benedikt Schwarz (+43 1 249590 +43 720 884622, Mail:
[benediktschwarz@fragency.ne] (mailto:benediktschwarz@fragency.ne)t)
sowie Axel Steiner, Hannah Egger, David Spielmann, Sascha Lehmann,
Juliana Schwarz, Barry Norman, Denis Miller, Manuela Starke, Andreas
Zimmermann (+44 7897 041865).
So können sich Konsumenten, Anleger und Privatpersonen schützen:
* Seien Sie besonders kritisch, wenn vorgebliche FMA-Mitarbeiter
Sie unaufgefordert via Telefon, Email oder Social Media kontaktieren.
Vergleichen Sie angegebene Kontaktdaten mit den Angaben auf der
Website der FMA. Echte E-Mail-Adressen der FMA enden nur auf ...
"@fma.gv.at" ([www.fma.gv.at] (http://www.fma.gv.at/)).* Scheuen
Sie sich nicht, auch beim leisesten Verdacht die
Verbraucher-Information der FMA via Telefon (+43-1) 249 59-3444 oder
kontaktieren Sie die FMA via Kontaktformular "Verbraucheranfragen"
über die Website der FMA: [Verbraucheranfrage - Verbraucheranfragen
und Beschwerden (fma.gv.at)]
(https://webhost.fma.gv.at/RequestsAndComplaints/request), um zu
überprüfen, ob die Kontaktaufnahme seriös ist und wie Sie weiter
vorgehen sollen.
* Die FMA fordert Privatpersonen niemals auf, Ihre Kontodaten, PINs
oder TANs zu übermitteln. Geben Sie dies auch sonst nicht an Dritte
weiter.
* Die FMA hebt niemals Spesen oder Gebühren mittels telefonischer
Aufforderung oder via E-Mail ein. Sie kann auch keine einzelnen
Transaktionen sperren oder frei geben; dazu fehlt jede rechtliche
Grundlage.
* Die FMA veröffentlicht laufend auf ihrer Website Warnungen vor
unseriösen Anbietern, gewährt dort auch einfachen Zugriff auf alle
bisher veröffentlichten Insvestoren-Warnungen, stellt aktuell
geläufige Betrugsmaschen dar und gibt dort Tipps, wie man sich vor
Betrügern schützen kann.
Aktuelle Beispiele dreister Betrugsmaschen
Ein Betrüger behauptete FMA-Mitarbeiter zu sein und teilte seinem
Opfer mit, dass eine auf dessen Namen registrierte Krypto-Brieftasche
(Bitcoin Wallet) auf einer gesperrten, illegalen Plattform entdeckt
worden sei. Dem Opfer wurde vorgespielt, es sei auf einen
Cyber-Betrug hereingefallen und wurde um seine Mitarbeit gebeten.
Dazu sei es nötig, die Identität sowie die IBAN des verwendeten
Kontos bekanntzugeben. Diese Daten würden dann an das European
Cybercrime Center weitergegeben. Kooperiere das Betrugsopfer nicht,
so löse das eine Sperre all seiner Konten aus.
Oder: Der vermeintliche FMA-Mitarbeiter teilt dem Opfer mit, dass
ein bestimmtes - von diesem scheinbar tatsächlich getätigtes -
Investment Betrug sei. Dann wird behauptet, die vermeintliche Behörde
könne das investierte Geld - gegen Bezahlung einer Gebühr - wieder
für das Opfer zurückholen. Manchmal wird das Opfer auch aufgefordert,
detaillierte Kontodaten sowie PIN oder TAN zu übermitteln, mit deren
Hilfe die Betrüger dann das Konto leerräumen.
Zudem werden Opfer manchmal auch eingeschüchtert, in dem ihnen
mitgeteilt wird, dass eine ursprüngliche Transaktion strafbar sei.
Oder es wird festgestellt, dass es strafbar sei, bestimmte
Informationen oder Dokumente nicht vorzulegen. Es wird auch Druck
gemacht, die "Gebühr" rasch zu bezahlen, da ansonsten unverzüglich
ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden muss. Und es wird
immer wieder gedroht, dass das Weiterleiten aller diesbezüglichen
Nachrichten und Informationen an andere als die angegebenen Adressen
strafbar sei.
Rückfragehinweis:
Finanzmarktaufsicht
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-6006 oder +43/(0)676/882 49 516
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom
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