Biofrontera AG: Biofrontera AG beschließt Ausgabe von qualifiziert nachrangigen Pflichtwandelschuldverschreibungen
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DGAP-Ad-hoc: Biofrontera AG / Schlagwort(e): Anleihe/Finanzierung
Biofrontera AG: Biofrontera AG beschließt Ausgabe von qualifiziert
nachrangigen Pflichtwandelschuldverschreibungen
26.02.2020 / 14:25 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
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Ad-hoc-Meldung nach Art. 17 MAR
Biofrontera AG beschließt Ausgabe von qualifiziert nachrangigen
Pflichtwandelschuldverschreibungen
Leverkusen, 26.02.2020 - Der Vorstand der Biofrontera AG hat heute mit
Zustimmung des Aufsichtsrats die Ausgabe von zwei qualifiziert nachrangigen
Pflichtwandelschuldverschreibungen beschlossen.
Ausgegeben werden sollen (i) eine 0,5 % qualifiziert nachrangige
Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2024 und (ii) eine 1,0 % qualifiziert
nachrangige Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2026.
Beide Pflichtwandelschuldverschreibungen bestehen jeweils aus bis zu Stück
1.600.000 Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 5,00 und in
einem Gesamt-Nennbetrag von bis zu EUR 8.000.000.
Jede dieser Teilschuldverschreibungen kann nach Maßgabe der
Anleihebedingungen in Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie und einer Gewinnberechtigung ab
dem Jahr der Aktienausgabe gewandelt werden. Der anfängliche Wandlungspreis
beträgt je Aktie EUR 5,00. Das anfängliche Wandelverhältnis beträgt 1 : 1.
Die Anleihegläubiger sind verpflichtet, ihre Teilschuldverschreibungen am
Ende der Laufzeit der Wandelanleihe zu wandeln, wenn nicht die Gesellschaft
auf eine solche Pflichtwandlung zum Laufzeitende verzichtet. Die
Gesellschaft ist ferner berechtigt, jederzeit die Teilschuldverschreibungen
in Aktien zu wandeln, wenn ein in den Anleihebedingungen definierter
Pflichtwandlungsauslösungspreis erreicht wurde.
Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht auf die
Teilschuldverschreibungen als mittelbares Bezugsrecht über die Lang &
Schwarz Broker GmbH, Düsseldorf, gewährt.
Der Bezugspreis wird spätestens drei Tage vor Ablauf der Bezugsfrist in den
Gesellschaftsblättern (Bundesanzeiger) und über ein elektronisches
Informationsmedium bekannt gemacht. Er wird in Abhängigkeit vom Börsenkurs
der Aktien der Gesellschaft (ISIN: DE0006046113) zum Zeitpunkt der
Festlegung des Bezugspreises festgelegt und wird maximal 100 % des Nennwerts
der Teilschuldverschreibungen von je EUR 5,00 betragen. Der Bezugspreis wird
auf Grundlage des Verhältnisses des Börsenkurses der Aktien der Gesellschaft
zum Nennwert der Teilschuldverschreibungen in Prozent des Nennwerts der
Teilschuldverschreibungen festgelegt, wobei auf den so ermittelten
Prozentwert ein Abschlag von bis zu 10 % vorgenommen werden kann. §§ 199
Abs. 2 und 9 Abs. 1 AktG bleiben unberührt.
Bezüglich der weiteren Einzelheiten wird auf das Bezugsangebot verwiesen,
das zeitnah im Bundesanzeiger veröffentlicht werden wird.
Die Gesellschaft beabsichtigt, den erwarteten Nettoemissionserlös von rund
EUR 15 Mio. für die weitere Finanzierung von klinischen Studien zur
Weiterentwicklung von Ameluz(R), für Vertriebs- und Marketingaufwendungen
von Ameluz(R) in den USA sowie der Deckung laufender Kosten des operativen
Geschäfts zu verwenden.
Der Vorstand
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Biofrontera AG
Hemmelrather Weg 201
51377 Leverkusen
Deutschland
Telefon: +49 (0)214 87632 0
Fax: +49 (0)214 87632 90
E-Mail: ir@biofrontera.com
Internet: www.biofrontera.com
ISIN: DE0006046113, NASDAQ: BFRA
WKN: 604611
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime
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