Nachhaltig investieren mit ETFs

Exchange Traded Funds, kurz ETFs, sind eine günstige Alternative zu aktiv verwalteten Investmentfonds und verzeichnen seit Jahren großen Zuspruch. Auch das Angebot an ETFs, die Nachhaltigkeitskriterien in ihre Zusammensetzung einbeziehen, ist inzwischen umfangreich. 

Anleger*innen können zwischen unterschiedlichen Ansätzen wählen: 

  • Bei einem Best-In-Class-Ansatz werden Unternehmen aus allen Branchen berücksichtigt, die im Hinblick auf die ESG-Kriterien am besten bewertet wurden. Inzwischen hat es sich etabliert, Indextracker mit diesem Ansatz als ESG-ETFs zu bezeichnen.
  • SRI-ETFs gehen strenger vor: Sie filtern das Anlageuniversum nach strengeren Kriterien in Bezug auf Nachhaltigkeit. SRI steht für Socially Responsible Investing.
  • Zudem besteht die Möglichkeit, den Investitionsschwerpunkt auf gezielte Themen zu setzen, wie faire Unternehmensführung, Klimaschutz oder Kreislaufwirtschaft.

Stand 2024 fokussieren sich über 1.000 ETFs auf Nachhaltigkeit – Tendenz steigend. Das von ETFs mit Nachhaltigkeitsfiltern verwaltete Vermögen beläuft sich mittlerweile auf 418 Milliarden Euro und macht damit rund 25 Prozent des gesamten verwalteten Vermögens im ETF-Segment von Xetra aus. 

Mit dem breiten Angebot an nachhaltigen ETFs können Anleger*innen bereits heute ihr gesamtes Portfolio ökologisch, sozial und klimafreundlich ausrichten. Die Gesamtübersicht aller nachhaltigen ETFs unten wird auf der Grundlage der EU-Offenlegungsverordnung erstellt.

Einordnung nach der EU-Offenlegungsverordnung seit März 2021

Die EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten, ebenfalls bekannt unter der englischen Abkürzung SFDR für Sustainable Finance Disclosure Regulation, legt Standards fest, nach denen Risiken und nachhaltige Anlageziele zu bewerten sind. Die einheitlichen Rahmenbedingungen sollen helfen, Wertpapiere mit nachhaltigem Ansatz zu identifizieren und zu vergleichen. Als nachhaltig gelten ETFs, die unter Artikel 8 oder 9 des SFDR fallen. Artikel 8 bezieht sich auf Wertpapiere mit ökologischen oder sozialen Kriterien, Artikel 9 auf Wertpapiere mit einer angestrebten Wirkung. Beide Ausprägungen werden auch als hellgrün bzw. dunkelgrün bezeichnet. 

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