Wichtiger Hinweis

Bekanntmachung der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 50a Abs. 3 BörsG

Der Sanktionsausschuss der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 13. Mai 2025 die Philomaxcap AG mit einem Ordnungsgeld wegen des Verstoßes gegen § 69 Börsenzulassungs-Verordnungbelegt. 

Der Beschluss ist bestandskräftig.

Stand: 2. Juli 2025