Handelsaussetzungen
Schweizer Aktien vorerst vom Handel ausgesetzt
1. Juli 2019. FRANKFURT. Die EU-Kommission hat die Börsenäquivalenz der Schweizer Börsen, d.h. die Anerkennung der Schweizer Börsengesetze als gleichwertig, für die Zeit nach dem 30. Juni 2019 nicht verlängert. Die Schweizer Regierung hat mit Gegenmassnahmen reagiert, die dazu führen, dass die Anerkennung von EU-Handelsplätzen verweigert wird. Dies wiederum bedeutet, dass die EU-Handelsplätze ab dem 1. Juli 2019 keinen Handel mit Schweizer Aktien mehr anbieten dürfen.
Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse ist daher gesetzlich verpflichtet, den Handel mit den 182 Schweizer Aktien und Zertifikaten, die Aktien im Open Market vertreten, auszusetzen. Aktien im Regulierten Markt und andere Wertpapiere (Anleihen, Fonds, ETFs oder Derivate wie Investmentzertifikate) sind davon nicht betroffen.
Für alternative Handelsmöglichkeiten wenden Sie sich bitte an Ihre Depotbank.