Wer kommt rein und wer muss raus

Der Ablauf bei Indexanpassungen


Alle drei Monate wird entschieden, welche Unternehmen in die Auswahlindizes DAX, TecDAX, MDAX und SDAX aufgenommen werden, bzw. sie verlassen müssen. Die regelmäßigen Überprüfungen und Anpassungen folgen einem streng geregelten Ablauf. Denn die Frage, wer auf-, ab- oder umsteigt, bewegt auf jeden Fall die einzelnen Aktien und nicht selten den ganzen Markt.


Transparente Regeln

Ob ein Unternehmen aufgenommen wird oder einen Index verlassen soll, ist durch klare Regeln bestimmt. Grundsätzlich müssen Unternehmen für eine Aufnahme in die wichtigen Auswahlindizes die Transparenzanforderungen von Prime oder General Standard erfüllen, fortlaufend auf Xetra gehandelt werden, über einen Unternehmenssitz in Deutschland verfügen, bzw. einen wesentlichen Teil der Geschäftstätigkeit dort ausüben und mindestens 10 Prozent der Anteile im Streubesitz haben. Im Moment erfüllen gut 600 Unternehmen die ersten drei Kriterien.

Wer von diesen in DAX, MDAX und SDAX kommen, hängt seit September 2021 allein von der Marktkapitalisierung der Aktien im Streubesitz ab. Bis zur jüngsten Reform spielte auch der Orderbuchumsatz eine Rolle.

Der TecDAX enthält seit September 2018 die größten Technologiewerte. Bei anderen Indizes werden auch qualitative Faktoren wie die Sektorzugehörigkeit oder die Dividendenrendite mit betrachtet.

Auf dem Prüfstand

Für die Bewertung gibt es zwei unterschiedliche Ansätze: Die reguläre Überprüfung und das strengere Fast Exit/Fast Entry. Für den DAX beispielsweise muss ein Unternehmen bei der regulären Überprüfung zu den 40 größten Werten nach Orderbuchumsatz oder Marktkapitalisierung gehören, für einen schnellen Einstieg (Fast Entry) zu den 33 größten.

DAX, MDAX und TecDAX werden regulär zweimal im Jahr, jeweils im März und im September, überprüft und angepasst. Der SDAX wird vierteljährlich untersucht. Die Regeln für den schnellen Einstieg oder Ausstieg greifen dagegen vierteljährlich bei allen Indizes.

Daneben gibt es noch außerordentliche Anpassungen, wenn Unternehmen beispielsweise fusionieren, insolvent werden oder sich ihre Anteile in Streubesitz drastisch verringern.

Neue Regeln für den DAX

Mit der Indexreform 2020/2021 sind einige Anforderungen für eine Aufnahme in den DAX dazu gekommen: Listing im Regulierten Markt reicht aus, positives EBITDA, Finanzberichterstattungspflichten mit festgelegten Sanktionen bei Nichteinhaltung, Installation eines Prüfungsausschuss, Luiquiditätsanforderungen.

Viermal im Jahr, jeweils am dritten Arbeitstag im März, Juni, September und Dezember ist Indextermin, dann werden die anstehenden Veränderungen nach US-Börsenschluss veröffentlicht. Die zugrundeliegende Rangliste der Unternehmen basiert auf den Schlusskursen vom Freitag davor. Wirksam werden die beschlossenen Änderungen rund drei Wochen später.

Blick in die Glaskugel

Vor dieser Veröffentlichung kann zwar keine zuverlässige Aussage über die neuen Indexzusammensetzungen getroffen werden. Dennoch beschäftigen sich viele Medien mit dem Thema und berechnen die Ergebnisse selbst. Das kann eigentlich jeder tun, weil die Richtlinien für die Indexzusammensetzungen klar definiert sind und auf verfügbare Marktdaten beruhen.

Dann wird gemischt

Den mathematischen Vorgang der Neuzusammensetzung nennt man Verkettung. Die Gewichtung, mit der die einzelnen Werte im Index vertreten sind, basiert auf den Schlusskursen des dritten Freitags im Betrachtungsmonat. Mit eingerechnet werden auch Kapitalveränderungen und Dividendenzahlungen der vorherigen Periode. Die Termine sind mit den Verfallsterminen an der Terminbörse Eurex im Einklang, an der an eben diesen Freitagen die Index-Futures und Optionen verfallen. Wirksam werden die Änderungen am darauf folgenden Handelstag.

© Deutsche Börse, September 2021