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Zahle ich beim Handel von Zertifikaten in Frankfurt Mehrwertsteuer auf Transaktionsentgelte?

Nein. Am 1. Juli 2021 gab es Änderungen bei der Mehrwertsteuer. Seither rechnen wir gegenüber unseren Handelsteilnehmern die transaktionsabhängigen Entgelte ohne Umsatzsteuer ab. Handelsteilnehmer sind Ihre Bank oder Ihr Broker, die Ihnen diese Entgelte meist als fremde Spesen weiterbelasten. Somit handeln Sie an der Frankfurter Zertifikatebörse 19 Prozent günstiger als an Handelsplätzen, die von der möglichen umsatzsteuerfreien Abrechnung keinen Gebrauch machen. Vergleichen Sie selbst!

Anleger*innen stehen an der Frankfurter Zertifikatebörse sehr viele Produkte zur Auswahl. Mitte 2021 sind es 1,3 Millionen. Nur in einem Bruchteil davon findet tatsächlich Handel statt.

Dennoch sind Kauf und Verkauf eines ausgewählten Papiers in der Regel problemlos möglich, weil die Anbieter der Produkte anhand von Preismodellen ständig aktuelle Kurse berechnen und über die Spezialisten veröffentlichen. Es muss also nicht wie etwa bei Aktien ein Gegenangebot vorhanden sein. Wenn Anleger*innen also Kauf- oder Verkaufsaufträge an die Börse leiten, können die Spezialisten die Orders ohne passenden Gegenauftrag sekundenschnell mit dem Emittenten ausführen. 

Wenn Unternehmen, deren Aktien einem Zertifikat zugrunde liegen, Dividenden an die Inhaberinnen und Inhaber der Aktien ausschütten, kommen Zertifikatebesitzerinnen und -besitzer nicht in den Genuss der Zahlungen.

Das liegt daran, dass Zertifikate spezielle Strukturen mit besonderen Auszahlungsprofilen je nach Ausgestaltung aufweisen. Diese werden von den Emittenten der Zertifikate  ­– zumindest teilweise ­– durch die während der Laufzeit erwarteten Dividenden erst ermöglicht. Die Dividenden fließen als Baustein in die Ausstattung eines Zertifikats mit ein.

Beispielsweise Bonus-Zertifikate: Der Bonusbetrag, der bei Fälligkeit unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt wird, besteht zum Teil aus der erwarteten Dividende. In der Regel fallen die Ausstattungsmerkmale eines Zertifikats mit höherer Dividendenerwartung für Anleger attraktiver aus.

Aktien sind häufig Basiswerte von Zertifikaten, die Zertifikate selbst jedoch Inhaberschuldverschreibungen. Sie sind nicht mit Aktionärsrechten verknüpft. Neben Verzicht auf mögliche Dividenden bedeutet dies auch, dass Anlegerinnen und Anleger keine Stimmrechte bei der Hauptversammlung des Unternehmens zusteht.

Haben Zertifikate ein internationales Underlying mit Kursen in einer anderen Währung als dem Euro, etwa ausländische Aktien oder Edelmetalle, ist ein Investment mit einem Währungsrisiko, bzw. einer Währungschance verbunden, da ihr Preis vom Kurs des Basiswertes und von der Währungsentwicklung abhängt. 

Wenn Anlegerinnen und Anleger diesen Effekt ausschalten wollen, wählen sie ein Produkt mit Währungsabsicherung, bei dem Wechselkursschwankungen herausgerechnet werden und der Umrechnungskurs fixiert ist. 

Die Währungsabsicherung ist allerdings mit Kosten verbunden. Diese ergeben sich aus den Korrelationen zwischen dem Wechselkurs und dem Basiswert, den impliziten Volatilitäten des Basiswertes und des Wechselkurses sowie der Zinsdifferenz zur Basiswährung. Je nachdem, wie sich die genannten Parameter entwickeln, können die Kosten der Absicherung negativ oder positiv ausfallen. Wenn die Kosten der Absicherung negativ sind, stellen sie für Anleger einen Ertrag dar, der über einen steigenden Kurs des Zertifikates an den Inhaber weitergereicht wird. Andernfalls werden die Absicherungskosten über den Kurs des Zertifikates in Rechnung gestellt. Grundsätzlich lässt sich festhalten: Je positiver die Korrelationen ausfallen, desto günstiger ist tendenziell die Absicherung.

Der Kauf eines Discount-Zertifikats erfolgt meist mit der Absicht, es bis zur Fälligkeit zu halten. Im Optimalfall wird der feststehende Höchstbetrag, der Cap, zurückgezahlt, weil der Basiswert am Bewertungstag mindestens auf dem Cap-Niveau geschlossen hat. Verluste entstehen, wenn der Basiswert dann unter dem ehemaligen Kaufpreis des Discount-Zertifikats notiert.

Es gibt zwei Szenarien, die einen vorzeitigen Ausstieg aus einem Discount-Zertifikat nahelegen: Zum einen, wenn der Basiswert sehr stark nachgegeben hat, sollte man überprüfen, ob der Discount des Produktpreises gegenüber dem Basiswertkurs bereits verschwunden ist und daher zum Beispiel der Umstieg in andere Gelegenheiten – auch steuerlich – sinnvoll erscheint.

Zum anderen, wenn das Zertifikat fast schon am Höchstbetrag notiert und keine weiteren Erträge zu erwarten sind. Ist zudem die verbleibende Laufzeit relativ lang, lohnt sich das Warten auf die Fälligkeit kaum. Zumal das Risiko besteht, dass die aufgelaufenen Buchgewinne bei einer plötzlichen Basiswertkorrektur wieder verloren gehen. Eine solche Konstellation bietet winzige Chancen, aber beinhaltet erhebliche Risiken. Gewinne mitzunehmen und beispielsweise chancenreichere Papiere in Betracht zu ziehen, kann dann vorteilhaft sein.

Kapitalschutzzertifikate sind die vergleichsweise sicherste Zertifikateart. Sie zahlen bei Rückzahlung am Laufzeitende einen garantierten Betrag des Nennwertes zurück, wenn sich der Basiswert ungünstig für die Anleger*innen entwickelt hat. Die Höhe der Absicherung wird in Prozent festgesetzt, zum Beispiel 90 Prozent. Um diese Absicherung zu finanzieren, ist die maximale Rendite begrenzt. Je höher der Kapitalschutz, desto geringer die Renditechance.

Dabei sind allerdings ein paar Details zu beachten:
Die Garantie bezieht sich nur auf den Emissionspreis. Wird das Zertifikat während seiner Laufzeit zu einem höheren Kurs als dem Emissionspreis gekauft und kommt es zu einer Rückzahlung des Garantiebetrages am Laufzeitende (oder nach Kündigung durch den Emittenten), können Anleger*innen einen begrenzten Verlust erleiden.
Außerdem können Verluste entstehen, wenn der Kurs des Zertifikats während der Laufzeit unter den Erwerbspreis sinkt und das Zertifikat verkauft wird.

Und zuletzt tragen auch bei Kapitalschutz-Zertifikaten Anleger das Emittentenrisiko.

„There’s no free lunch“ heißt ein US-amerikanisches Sprichwort – es gibt nichts geschenkt. So ist es auch mit den Handelsentgelten.

Das Abwickeln eines Wertpapierauftrages ist nicht umsonst. Käufer und Verkäufer müssen zusammenfinden, Wertpapier und Geldbeträge müssen gebucht werden usw. Egal ob börslich oder außerbörslich.

Im außerbörslichen Handel geht es etwas weniger transparent zu. Für die meisten Geschäfte, die Sie direkt mit einem Emittenten abschließen, erhält Ihr Broker eine „Vergütung“ (sog. „Payment for Orderflow“) vom Emittenten. Diese kann mehrere Euro betragen.

Beim Direktgeschäft handelt der Emittent mit Ihnen ohne die strengeren Auflagen des Börsenhandels, wie zum Beispiel die Quotierungspflicht des Emittenten und die Handelsüberwachung, die den ordnungsgemäßen Handel kontrolliert und bei Nachfragen und Beschwerden hilft.

Dafür übernimmt der Emittent oftmals gerne die Abwicklungskosten, die bei Ihnen und beim Broker entstehen und zahlt dem Broker dafür die oben erwähnte Vergütung.

Entsprechende Informationen finden Sie im Kleingedruckten Ihres Brokers, z.B. in den Informationen über „Interessenskonflikte“. Suchen Sie nach den Stichworten „Vergütung“ oder „Zuwendungen“.

Eine durchschnittliche Order mit 2.000 Euro Ordervolumen kostet bei uns 1,90 Euro.

Orders unter 1.000 Euro führen wir kostenlos aus.

Für größere Orders stellen wir dem Teilnehmer, also Ihrer Bank bzw. Broker, pro Transaktion 0,095 Prozent des Ordergegenwertes in Rechnung, maximal 11,90 Euro für Anlageprodukte und maximal 15,80 Euro für Hebelprodukte. 

Viele Broker leiten unsere Gebühren nicht eins zu eins weiter, sondern schlagen noch eigene Entgelte auf, das sogenannte „handelsplatzabhängige Entgelt“ “ oder „Börsenplatzentgelt“ – hiervon bekommen wir als Zertifikatebörse allerdings nichts.

Dann zeigt sich ein weiterer Vorteil der börslichen Handels:

Die strengeren Auflagen, die für alle Marktteilnehmer gelten, beinhalten die Möglichkeit zur Aufhebung eines Geschäfts, Mistrade genannt. Einen Mistrade-Antrag bei offensichtlichen Preisabweichungen kann Ihr Broker für Sie stellen. Nach einem geregelten Verfahren wird dann überprüft, was der marktgerechte Preis gewesen wäre und das Geschäft gegebenenfalls von der Geschäftsführung der FWB offiziell aufgehoben.

Im außerbörslichen Handel gibt es nur bilaterale Abmachungen zwischen Broker und Emittent.

Ja, die Börse Frankfurt stellt grundsätzlich auch einen börslichen Direkthandel zur Verfügung. Der Service heißt Quote-Request.

Beim börslichen Direkthandel bekommen Sie das Beste aus beiden Welten:

Sie profitieren einerseits vom Charme des Direkthandels („Last Look“ und sofortige Information darüber, ob Sie eine Ausführung haben) und andererseits von den faireren Spielregeln eines Börsenplatzes mit der Möglichkeit, dass Ihr Geschäft sogar noch besser ausgeführt wird, als zu dem Preis, der Ihnen bei der Preisanfrage gezeigt wurde.

Leider haben noch nicht alle Online-Broker das Quote-Request-Modell umgesetzt. Das ist schade, denn Analysen haben ergeben, dass in unserem Quote-Request-Modell bis zu 40 Prozent der Orders besser ausgeführt werden als angefragt.

98 Prozent aller Produkte an der Börse Frankfurt Zertifikate fallen in das sogenannte Premiumsegment. Emittenten in diesem Segment müssen sich an gewisse Spielregeln halten. Eine dieser Spielregeln ist, ständig und verlässlich Geld-Brief Kurse für seine Wertpapiere zu stellen. Ausnahmen sind bspw. „unzumutbare“ Extremsituationen oder stark eingeschränkte Liquidität des Basiswerts an den Referenzmärkten, was z.B. nach 20 Uhr passieren kann.

Ja. Auch bei der Börse Frankfurt werden Sie immer zum Emittenten-Quote oder besser ausgeführt. In Frankfurt profitieren Sie zusätzlich, weil wir grundsätzlich jeden noch so kleinen Kursgewinn zwischen „Auftragseingang“ und „Ausführung“ an Sie durchreichen.

Im OTC-Handel und auch im börslichen Handel an anderen Börsen muss das nicht immer der Fall sein.

Daraus können sich für Sie Preisvorteile ergeben. Und gerade, wenn Sie häufig und aktiv handeln, kann dies schnell zu einer nennenswerten Ersparnis führen.

Grundsätzlich gilt bei uns eine Quotierungspflicht. Wenn Sie einmal keinen Quote bekommen, ist das eine Ausnahmesituation.

Wenn ein Produkt rege und in großer Stückzahl gehandelt wird, kann es dazu kommen, dass das Produkt ausverkauft ist (sold-out) und der Emittent nur einen Geldkurs (bid-only) stellt. Dann können Sie immer noch verkaufen, nur nicht kaufen. Bei Kaufinteresse ist es sinnvoll, über die Wertpapiersuche auf unserer Website nach einem Produkt mit ähnlichen Konditionen zu suchen. Häufig kann der Emittent aber das Produkt auch wieder „auffüllen“, das heißt neue Stücke ins System stellen und damit zum Kauf anbieten. Dies geschieht meist in Sekundenschnelle.

Ebenso kann der Basiswert eines Produktes vom Handel ausgesetzt sein.  Das passiert, wenn ein ordnungsgemäßer Börsenhandel zeitweilig gefährdet ist oder wenn dies zum Schutze der Investoren geboten erscheint. Aber auch ein Feiertag und geschlossene Börsen in dem Land, in dem der Basiswert hauptsächlich gehandelt wird, können ein Grund für eine fehlende Quotierung sein.

Zu guter Letzt kann es, auch wenn Emittenten und wir als Börse alles dafür tun, einen fortlaufenden Handel sicherzustellen, in Ausnahmefällen zu technischen Problemen kommen.

Über all das informieren wir aktuell unter Handelseinschränkungen auf unserer Website. Und natürlich kann sich jeder Anleger auch direkt an die HÜSt (E-mail: huest@deutsche-boerse.com) wenden, insbesondere wenn der Quote aus nicht nachvollziehbaren Gründen ausbleibt.

Aufzeichnung: Bitcoin und Co. mit Zertifikaten handeln

Krypto-Währungen sind ein großer Anlagetrends dieser Zeit. Welche Risiken und Chancen stecken in einem Krypto-Investment? Wie bestimmt man den angemessenen Anteil im Portfolio? Und wie kann man es technisch einfach umsetzen? Die Experten von Vontobel erklären, wie Sie mit Zertifikaten in Krypto-Währungen investieren könnten.

Aufzeichnung: Das können nur Zertifikate


Sie haben eine Strategie im Kopf, die sich nicht durch einen einfachen Aktien- oder ETF-Kauf umsetzen lässt? Jetzt fragen Sie sich: Welches Zertifikat ist denn nun das richtige? Stephan Feuerstein ist Experte im Zertifikate-Business. Er skizziert in der ersten Ausgabe der Zertifikatesprechstunde, worauf Sie bei der Produktauswahl achten sollten.

Börse Frankfurt Zertifikate – oder kurz BFZ: Wer seid ihr eigentlich?

Wir sind der Bereich der Frankfurter Wertpapierbörse, in dem Zertifikate, Optionsscheine und Aktienanleihen gehandelt werden. Momentan sind das rund 1,3 Millionen Produkte, die vor allem von Banken begeben und bei uns an der BFZ gelistet werden, damit Privatanleger sie dort kaufen und verkaufen können.

Unser Team arbeitet in der Zentrale der Deutschen Börse in Eschborn.

Die Preisfeststellung und Orderausführung erfolgen durch zugelassene Spezialisten auf dem Parkett der „Alten Börse“ direkt in der Frankfurter Innenstadt.