Börsenlexikon

Registrargesellschaft

Gesellschaft, die für Emittenten von Namensaktien das Aktienregister führt.

Neben der Aktienregisterbuchführung unterstützt eine Registrargesellschaft ein Unternehmen bei der Aktienbuchführung, der Ausrichtung der Hauptversammlung, bei IR-Aktionen und bei Kapitalveränderungen.

Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.