Börsenlexikon

Rückkauf eigener Aktien

Kauf von Unternehmensanteilen an einer Börse durch die Aktiengesellschaft selbst

Der Rückkauf eigener Aktien war bis vor wenigen Jahren in Deutschland nur in Ausnahmefällen erlaubt. Durch das „Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich“ können seit Mai 1998 Unternehmen bis zu 10 Prozent ihrer eigenen Aktien über die Börse zurückkaufen. Die Aktionäre der Aktiengesellschaft müssen dem Rückkauf auf einer Hauptversammlung zustimmen.

Unternehmen kaufen eigene Aktien zurück, wenn sie überflüssiges Kapital anlegen oder eine feindliche Übernahme erschweren wollen. Durch den Rückkauf steigt zumeist der Aktienkurs, da sich wegen der geringeren Stückzahl der Gewinn pro Aktie erhöht.

Synonym: Aktienrückkauf

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