Börsenlexikon

Aktienbuch

Register einer Aktiengesellschaft, in dem jeder Aktionär mit Name, Wohnort und Beruf verzeichnet ist.

Emittenten von Namensaktien sind zur Führung eines Aktienregisters verpflichtet. Das Aktienregister gibt die aktuelle Aktionärsstruktur und deren Veränderungen wieder. Aktionäre haben das Recht, das Aktienregister einzusehen.

Bis 2000 Aktienbuch – heute Aktienregister.

Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.