Börsenlexikon

Auskunftsrecht des Aktionärs

Recht der Aktionäre, über die Angelegenheiten des Unternehmens, insbesondere rechtliche und geschäftliche Sachverhalte, Auskunft zu erhalten

Das Auskunftsrecht gehört zu den Grundrechten der Aktionäre, die mit der Beteiligung an einem Unternehmen durch Aktienbesitz einhergehen. Diese Rechte sind im Aktiengesetz und in der Satzung der Gesellschaft geregelt. Das Auskunftsrecht der Aktionäre ist ausgesetzt, wenn sich der Vorstand durch die Auskunft strafbar machen oder die Auskunft der Gesellschaft bzw. einem mit ihr verbundenen Unternehmen schaden würde. Bestimmungen zu den Grundsätzen der Auskunft sind im Aktiengesetz § 131 geregelt.
 

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