Börsenlexikon

Absicherung

Verringerung eines Risikos durch den Aufbau komplementärer Positionen

Die (zumeist teilweise) Sicherung bestehender und künftiger Positionen durch sog. negativ korrellierte komplementäre Positionen wird als Absicherung bezeichnet. Das bedeutet, dass ein Risiko dadurch abgesichert wird, dass man ein Finanzinstrument einsetzt bzw. ein Geschäft abschließt, das auf Marktänderungen auf genau gegenteilige Weise wie die zu sichernde Position reagiert. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von der Diversifikation des Portfolios.

Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.