Börsenlexikon

Aktionär

Person, die durch Aktienbesitz Anteile an einem Unternehmen hält.

Aktionäre sind entsprechend der Anzahl ihrer Aktien an dem Grundkapital beziehungsweise Vermögen einer Aktiengesellschaft beteiligt. Sie sind Eigentümer des Unternehmens, haben eine Reihe von Aktionärsrechten, wählen den Aufsichtsrat.

Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.