Börsenlexikon

Aktienoption

Recht, eine bestimmte Menge einer Aktie zu einem vereinbarten Preis (Basispreis) innerhalb eines festgelegten Zeitraumes oder zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erwerben (Kaufoption/Call) bzw. zu veräußern (Verkaufsoption/Put)

Der Handel mit Optionen gehört zur Gruppe der Termingeschäfte, sie werden u.a. an der internationalen Terminbörse Eurex gehandelt. Den Verkäufer der Optionen nennt man Stillhalter.

Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.