Börsenlexikon

Aktienregister

Register einer Aktiengesellschaft, in dem jeder Aktionär, der Namensaktien hält, mit Namen, Geburtsdatum und Adresse verzeichnet ist

Emittenten von Namensaktien sind gemäß §67 Aktiengesetz (AktG) zur Führung eines Aktienregisters verpflichtet. Das Aktienregister gibt die aktuelle Aktionärsstruktur und deren Veränderungen wieder. Jeder Aktionär hat das Recht, seine eigenen Daten im Aktienregister einzusehen. Ein Nachweis im Aktienregister ist in der Regel die Bedingung dafür, die Stimmrechte als Aktionär wahrzunehmen.

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