Börsenlexikon

Auktionsprinzip

Handelsmechanismus an einer Börse, bei dem alle vorliegenden Orders gesammelt werden, um die Liquidität auf einen Zeitpunkt zu bündeln und dann den Auktionspreis nach dem Meistausführungsprinzip zu ermitteln.

Bei der Auktion werden alle vorliegenden Orders für ein Wertpapier gesammelt und berücksichtigt. Die Auktion ermöglicht, dass sich auf der Nachfrageseite die Investoren mit den höchsten Kaufgeboten und auf der Anbieterseite die Marktteilnehmer mit den niedrigsten Verkaufsgeboten durchsetzen. Ein Handelsintermediär ist für die Preisfindung nicht zwingend notwendig; die Kursfeststellung kann folglich auch vollelektronisch durchgeführt werden. Im Frankfurter Parketthandel werden die Kurse nach dem Auktionsprinzip festgestellt, das Marktmodell heißt in diesem Fall fortlaufende Auktion.

Das elektronische Handelssystem Xetra ermittelt Kurse nach dem Auktionsprinzip. Das dem System zugrunde liegende Marktmodell sieht mehrere feststehende Auktionen vor: die Eröffnungsauktion, die Schlussauktion und, je nach Aktie, mehrere untertägige Auktionen. Jede Auktion besteht aus drei Phasen:

  • Aufrufphase: In dieser Phase können Teilnehmer Orders und Quotes eingeben sowie frühere Eingaben ändern oder löschen. Im Aktienhandel ist das Orderbuch teilweise geschlossen, während es im Rentenhandel offen, d. h. einsehbar ist.
  • Preisermittlungsphase: Auf Basis der Orderbuchlage zum Ende der Aufrufphase wird der Auktionspreis nach dem Meistausführungsprinzip ermittelt.
  • Marktausgleichsphase: Verbleibt nach der Preisermittlung in einer Auktion ein Überhang von zum Auktionspreis limitierten oder unlimitierten Orders, werden diese dem Markt zum Auktionspreis angeboten.
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