Börsenlexikon

Meistausführungsprinzip

Grundsatz für die Feststellung von Börsenpreisen, nach dem der Preis als Ausführungspreis bestimmt wird, bei dem der größte Umsatz bei geringstem Überhang zustande kommt.

Das Meistausführungsprinzip gilt sowohl bei der Feststellung von Einheitskursen im Parketthandel als auch bei Auktionen im vollelektronischen Handel.

Kauf- und Verkaufsorders werden in einem Orderbuch gesammelt; anhand der Orderlage ermittelt anschließend der Xetra Frankfurt Spezialist oder das vollelektronische Handelssystem den Kurs, zu dem der größte Umsatz erzielt werden kann und bei dem der geringste Angebots- und Nachfrageüberhang entsteht. Kann ein Umsatz bei mehreren Preisen zustande kommen, so wird zu dem Preis ausgeführt, bei dem der geringste Überhang (nicht ausführbare Orders, die zum festzustellenden Preis limitiert sind) vorliegt. Bei gleichen Überhängen wird im Interesse der Preiskontinuität der Preis gewählt, der näher am Referenzpreis (vorangegangener Preis) liegt.

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