Börsenlexikon

Order

Auftrag zum Kauf oder Verkauf von Handelsobjekten am Kassa- oder Terminmarkt.

Eine Order muss folgende Angaben enthalten, damit sie bearbeitet werden kann:

  • Wertpapierkennnummer (WKN), ISIN oder Symbol

  • Auftragsart (Kauf/Verkauf)

  • Auftragsvolumen (Stück/Nominal)

  • Limit oder Billigst/Bestens

  • Ordergültigkeit

  • Börsenplatz oder Plattform (z. B. Xetra®)

Es gibt limitierte und unlimitierte Orders: Limitierte Orders enthalten einen maximalen Preis (Kaufauftrag) bzw. einen Mindestpreis (Verkaufsauftrag); für unlimitierte Orders gilt die Maßgabe, sie billigst (Kaufaufträge) bzw. bestens (Verkaufsaufträge) zum nächstmöglichen Preis auszuführen.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, eine Order für alle Werte zu limitieren und sich so vor allzu großen Kursschwankungen zu schützen.

Zusätzlich ist es möglich, sog. Stop-Orders zu setzen, die ausgeführt werden, sobald eine bestimmte Kursschwelle erreicht oder unterschritten ist.

Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.