Börsenlexikon

Gestrichene Order

Gelöschter Kauf- oder Verkaufsauftrag.

Orders werden an der Börse aus den Orderbüchern gestrichen, wenn sie innerhalb der Gültigkeit nicht ausführbar waren. Die Streichung einer Order ist gültig, sobald die Börse diese der handelsteilnehmenden Depotbank bestätigt hat. Anleger zahlen für die Streichung einer Order zumeist eine Gebühr an ihre Bank.

Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.