Börsenlexikon

Geschlossene Investmentfonds

Fonds für ein spezifisches Projekt mit begrenzter Anlagesumme.

Durch die Auflegung eines geschlossenen Fonds wird Geld für ein definiertes Projekt gesammelt und bereits bei der Platzierung das Fondsvolumen und eine voraussichtliche Laufzeit vorgegeben. Sobald die Anteile vollständig gezeichnet sind, wird der Fonds geschlossen. Geschlossenen Fonds können einzelne oder mehrere Immobilien, Schiffe, Flugzeuge, Windräder etc. sein.

Rechtlich sind geschlossene Fonds meist als Personengesellschaften organisiert. Anleger profitieren prinzipiell von erwirtschafteten Gewinnen des Fonds, tragen aber auch gleichzeitig das unternehmerische Risiko bei Verlusten. Neben dem Eigenkapital der Gesellschafter wird bisweilen Fremdkapital eingesetzt, um eine höhere Eigenkapitalrendite zu erreichen. Bis Mitte der 2000er Jahre konnten Verluste aus Beteiligungen an diesen Fonds bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden, weshalb für Investitionsentscheidungen häufig Steuer- und nicht Renditeaspekte ausschlaggebend waren. Nachdem diese Abzugsmöglichkeiten praktisch vollständig beseitigt wurden, hat das Anlageinstrument an Bedeutung verloren.

Aufgrund ihrer eingeschränkten Vergleichbarkeit sind die Anteile wenig liquide, zumal Anleger keinen Anspruch auf Rücknahme des Anteils durch den Emittenten während der Laufzeit haben. Auf den wenigen Marktplätzen für geschlossene Fonds werden die Anteile  häufig mit nicht unerheblichen Abschlägen auf den gezahlten Preis gehandelt.

Synonym: Investment Trust, Geschlossener Fonds

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