Börsenlexikon

Ordergültigkeit

Zeitliche Festlegung, wann oder bis wann eine Order ausgeführt wird.

Tagesgültige Aufträge (Good-for-day-Order) gelten nur für den laufenden Handelstag, an dem sie aufgegeben werden. Kommt die Order nicht zur Ausführung, wird sie bei Handelsschluss gelöscht. Wird eine tagesgültige Order außerhalb der Handelszeit aufgegeben, gilt der Zusatz für den nächsten Handelstag. 

Datumsbezogene Aufträge (Good-till-date-Order) sind bis zu einem angegebenen Datum gültig. 

Unbefristete Aufträge (Good-till-cancelled-Order) bleiben so lange im Orderbuch, bis sie ausgeführt oder manuell annulliert werden.

Synonyme: Orderzusatz

Ultimo als Gültigkeitsbeschränkung ist noch bei einigen Banken üblich und bezieht sich auf den letzten Handelstag eines Monats oder des Jahres.

Orderzusätze sind Bestandteil des Auftrags.

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