Börsenlexikon

Börsengeschäft

Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten an einer Börse.

Börsengeschäfte werden von Börsenhandelsteilnehmern im Auftrag ihrer Kunden oder auf eigene Rechnung abgeschlossen. Die konkreten Geschäftsbedingungen (Usancen) legt die jeweilige Börse fest.


Eine Clearing- und Settlement-Organisation übernimmt die Erfüllung der Börsengeschäfte, d. h. die Lieferung des Vertragsgegenstands und Übertragung des Geldes.


Nach dem Geschäftsgegenstand unterscheidet man Wertpapier-, Waren-, Geld-, Edelmetall- und Devisengeschäfte sowie Geschäfte mit Derivaten. Abhängig vom Erfüllungstermin wird differenziert zwischen Kassa- und Termingeschäften.

Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.