Börsenlexikon

Bardividende

An einen Aktionär tatsächlich ausgezahlte Dividende.

Unternehmen zahlen auf ausgeschüttete Gewinne Körperschaftsteuer. Die an einen Aktionär ausgezahlte Dividende ist daher um die Körperschaftssteuer vermindert und wird als Bardividende oder Nettodividende bezeichnet.

Ein Beispiel:
Bruttodividende: 3 €
Körperschaftsteuer (25 %): 0,75 €
Bardividende: 2,25 €

Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.