Börsenlexikon

Bruttodividende

Gewinnausschüttung der Unternehmen an die Aktionäre vor Abzug der Unternehmenssteuer.

Als Bruttodividende wird die Ausschüttung an die Aktionäre vor Steuern bezeichnet. Die einzelnen Dividendenarten lassen sich so von einander abgrenzen: Die Bruttodividende der Aktiengesellschaft abzüglich der Körperschaftssteuer ergibt die Bardividende der Aktiengesellschaft und wird meist als Dividende veröffentlicht. Die Bardividende entspricht aus Anlegersicht der Bruttodividende des Aktionärs. Von ihr gehen die Abschlagsteuer, der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer ab. Das wiederum ergibt die Bar- oder Nettodividende der Aktionäre. 

Historische Bruttodividenden der in Frankfurt notierten Unternehmen sind auf den Datenblättern der Unternehmen auf boerse-frankfurt.de unter Kennzahlen aufgelistet.

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