Börsenlexikon

Nettodividende

An einen Aktionär tatsächlich ausgezahlte Dividende.

Unternehmen zahlen auf ausgeschüttete Gewinne Körperschaftsteuer. Daher nennt man die an den Aktionär ausgezahlet Dividende Bardividende. Sie ist um die Körperschaftssteuer vermindert.

Ein Beispiel:
Bruttodividende: 3 Euro
Körperschaftsteuer (25%): 0,75 Euro
Bardividende: 2,25 Euro

Synonym: Bardividende

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